Risikomanagement in der Landwirtschaft


Landwirtschaftliche Betriebe sind einer Vielzahl von Risikofaktoren ausgesetzt
Das wichtigste außerbetriebliche Instrument sind die Fördermittel aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU



Die AfD-Fraktion interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (19/18176) für den Umgang mit produktions- und marktbedingten Risiken in der Landwirtschaft. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sie die Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) bewertet, dass staatliche Fördermaßnahmen für das landwirtschaftliche Risikomanagement auf eine Stärkung der Marktkräfte durch Informationsunterstützung, Transparenzschaffung und Infrastrukturbereitstellung ausgerichtet sein sollten. Darüber hinaus soll Auskunft darüber gegeben werden, welche konkreten Fördermaßnahmen es in den Bereichen Informationsunterstützung, Transparenzschaffung und Infrastrukturbereitstellung gibt oder geplant werden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Landwirtschaftliche Betriebe sind einer Vielzahl von Risikofaktoren ausgesetzt. Neben der Liberalisierung der EU-Agrarpolitik und der zunehmenden Volatilität an den globalen Absatz- und Beschaffungsmärkten für Agrarrohstoffe ist das Wetter einer der größten Risikofaktoren für die landwirtschaftliche Produktion.

Es wird prognostiziert, dass Extremwetterereignisse wie Dürre, Sturm oder Dauerregen, in Zukunft vermehrt auftreten. Den landwirtschaftlichen Betrieben stehen eine Reihe von inner- und außerbetrieblichen Instrumenten und Maßnahmen für den Umgang mit produktions- und marktbedingten Risiken zur Verfügung. Beispiele für innerbetriebliche Instrumente und Maßnahmen sind die Verwendung angepasster Sorten, die Diversifizierung der Produktion, die Bildung von finanziellen Rücklagen zur Überbrückung "schlechter" Jahre, Versicherungen gegen Extremwetterereignisse, vertragliche Bindungen des landwirtschaftlichen Betriebs mit vor- bzw. nachgelagerten Unternehmen und/oder Preisabsicherung über Warenterminbörsen.

Das wichtigste außerbetriebliche Instrument sind die Fördermittel aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Über die von der Produktion unabhängigen Direktzahlungen erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe finanzielle Unterstützung für ihre Einkommens- und Risikoabsicherung). Außerdem dienen die Gelder als Ausgleich für die hohen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzstandards. Auf nationaler Ebene wurde 2016 von der Bundesregierung die mehrjährige Gewinnglättungsregelung beschlossen, durch welche die Einkommensteuer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auf der Grundlage des durchschnittlichen Gewinns aus einem Dreijahreszeitraum erfolgt. Dadurch sollen sich gute und schlechte Jahre ausgleichen und die nachteilige Wirkung der Progression bei schwankenden Gewinnen abgemildert werden.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 28.07.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen