Stromerzeugung & marktbeherrschende Stellung


Regierung zum Energie-Gutachten der Monopolkommission
Bei der Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung würden die Einschätzungen der Monopolkommission überwiegend geteilt




Die Deutsche Bundesregierung nimmt in einer Unterrichtung (20/3163) Stellung zum 8. Sektorgutachten der Monopolkommission (19/32686). Die Monopolkommission hat nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) alle zwei Jahre ein Gutachten zu erstellen, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage beurteilt, ob funktionsfähiger Wettbewerb auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas in der Bundesrepublik Deutschland besteht.

Bei der Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung würden die Einschätzungen der Monopolkommission überwiegend geteilt. Jedoch müsse die - zum Veröffentlichungszeitpunkt des Sektorgutachtens nachvollziehbare - Einschätzung, dass eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen in der Stromerzeugung nicht zu beobachten sei, nunmehr relativiert werden. So enthalte der am 17. Februar 2022 erschienene Marktmachtbericht des Bundeskartellamtes Hinweise, dass im Bereich der Stromerzeugung marktbeherrschende Stellungen existieren; dies gelte insbesondere für den Stromerstabsatzmarkt.

Bei der Stärkung des Wettbewerbs unter Strombörsen im kurzfristigen Stromhandel werden die Einschätzung der Monopolkommission von der Bundesregierung nur partiell geteilt. Die Auslegung der Monopolkommission, dass sich aus der derzeitigen Rechtslage bereits eine regulatorische Pflicht zum Teilen der Handelsbücher in den letzten 60 Minuten vor Lieferung ableiten lasse, werde von der Bundesregierung nicht geteilt. Der Schluss, dass die EPEX Spot von "indirekten Netzwerkeffekten" profitiere, die einen effektiven Wettbewerb zwischen den Strombörsen im kurzfristigen Stromhandel verhindere werde nicht ausreichend belegt.

Bei den wettbewerbspolitischen Analysen und Empfehlungen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die wettbewerbspolitischen und kartellrechtlichen Aspekte beim Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen und die Entstehung marktbeherrschender Stellungen zu verhindern seien. Der Ansatz der Kommission, dass Ladeinfrastruktur in Kommunen wettbewerblich bereitgestellt werden soll, werde von Regierungsseite unterstützt. Auch die Bundesregierung sieht das Ad-hoc-Laden als Angebot im Markt für Ladestrom als eine Option, den Wettbewerb im Bereich der E-Mobilität zu stärken. Sie teilt die Einschätzung, dass bessere Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher über die Möglichkeit des Ad-hoc-Ladens, aber auch über die Preise sowohl der vertraglichen Angebote als auch des Ad-hoc-Ladens es den Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter machen würde, durch gezielte Nachfrage den Preiswettbewerb zu stärken. Auch könnte dadurch die Attraktivität eines Wechsels auf E-Mobilität weiter steigen.

Mit Blick auf die Regulierung einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland teilt die Bundesregierung die Kommissionseinschätzung nur partiell. Um dem Markthochlauf und der heterogenen Marktstruktur Rechnung zu tragen, sei bei der eingeführten Übergangsregulierung ein flexibler Ansatz gewählt worden. Die vorhandenen Bestimmungen zur Regulierung seien als Übergangsregulierung für eine Einstiegsphase zu betrachten, die zunächst bis zur Verabschiedung von Vorgaben auf europäischer Ebene gelten. Entsprechende Vorschläge der EU-Kommission für einen europäischen Regulierungsrahmen lägen seit dem 15. Dezember 2021 vor. Die Bundesregierung werde diese nun mit der EU-Kommission und den europäischen Partnern diskutieren. Eine nationale Festlegung auf einen bestimmten Regulierungsansatz wäre aus Sicht der Bundesregierung derzeit verfrüht.

Bezüglich der Empfehlung der Monopolkommission, neben der buchhalterischen Entflechtung unter bestimmten Bedingungen auch eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung einzuführen, ist die Bundesregierung zunächst zurückhaltend. Zudem sollte das Ergebnis der Diskussionen auf EU-Ebene abgewartet werden, bevor weiterreichende Regelungen auf nationaler Ebene getroffen werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 21.09.22
Newsletterlauf: 21.10.22


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