Markenmissbrauch bei der Internetsuche


Monopolkommission: Unternehmenskonzentration rückläufig
Beim Thema Fusionskontrolle äußert sich das Gremium kritisch zu der neuen Praxis der Europäischen Kommission


21. Juni 2025

Der seit 1978, dem Beginn der Berichterstattung durch die Monopolkommission, zu beobachtende Rücklauf bei der aggregierten Unternehmenskonzentration setzt sich fort. Das geht aus einer Unterrichtung (20/3065) der Bundesregierung zum 24. Hauptgutachten der Monopolkommission zum Thema Wettbewerb 2022 hervor. "Der Anteil der 100 größten Unternehmen an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung ist abermals gesunken, die personellen Verflechtungen der führenden Unternehmen untereinander sind rückläufig und die kapitalmäßige Verflechtung befindet sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau", heißt es in der Unterrichtung. Doch in den ohnehin hoch konzentrierten regulierten Wirtschaftszweigen des Dienstleistungssektors sei ein deutlicher Konzentrationsanstieg zu beobachten, schreibt die Monopolkommission weiter.

Beim Thema Fusionskontrolle äußert sich das Gremium kritisch zu der neuen Praxis der Europäischen Kommission, auch solche Verweisungen von Zusammenschlussvorhaben seitens der Mitgliedstaaten zu fördern und anzunehmen, "die nicht der nationalen Anmeldepflicht unterliegen". Stattdessen halte es man für sinnvoller, den Anwendungsbereich der deutschen Transaktionswertschwelle auszuweiten und eine Transaktionswertschwelle auf Unionsebene und in den Mitgliedstaaten einzuführen.

Die Monopolkommission kommt in dem Bericht zudem zu dem Schluss, dass in vielen Fällen kein Zielkonflikt zwischen dem Schutz des Wettbewerbs und dem Erreichen von Nachhaltigkeitszielen existiere. Eine generelle Ausnahme von Nachhaltigkeitsinitiativen vom Kartellrecht sei nicht zu empfehlen.

Der Bericht enthält weiterhin eine Stellungnahme der Kommission zum Markenmissbrauch bei der Internetsuche ("trademark search abuse"), um die die Bundesregierung auf Aufforderung des Bundestags gebeten hatte. Der deutsche Gesetzgeber habe aus Sicht der Kommission und nach jetzigem Stand zurecht auf Regelungen verzichtet, heißt es zusammenfassend.

Das Gutachten enthält des Weiteren einen Ausblick auf eine etwaige Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Stellungnahme beschäftigt sich unter anderem mit den Fragen, ob ein missbrauchsunabhängiges Entflechtungsinstrument eingeführt werden solle, wie das Instrument der Sektoruntersuchungen weiterzuentwickeln sei und ob es einer Neuregelung zur Gewinn- beziehungsweise Vorteilsabschöpfung bedürfe.

Die Monopolkommission ist gemäß § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dazu verpflichtet, der Bundesregierung alle zwei Jahre ein Hauptgutachten vorzulegen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 21.09.22
Newsletterlauf: 21.10.22


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen