Speicherung von Positivdaten aus Kontoauszügen
Durchleuchtung von Finanzdaten durch Auskunfteien
Die Speicherung von Positivdaten aus Kontoauszügen beträfe einen besonders sensiblen Bereich
Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben zu der Kooperation der Auskunftei SCHUFA mit dem Telefonanbieter Telefonica/O2 keine Erkenntnisse vor, die über die hierzu veröffentlichten Pressemeldungen hinausgehen. Die Prüfung und rechtliche Bewertung dieser Kooperation und der Verarbeitung von Daten obliege den dafür zuständigen Aufsichtsbehörden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25655) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25263).
Die Speicherung von Positivdaten aus Kontoauszügen beträfe einen besonders sensiblen Bereich, da in den Kontodaten viele persönliche Informationen über den Kontoinhaber enthalten sind, heißt es weiter in der Antwort. Die zuständigen Aufsichtsbehörden würden dies im Rahmen ihrer Prüfung entsprechend berücksichtigen.
Die Bundesregierung setze sich für einen hohen Schutzstandard für Verbraucher ein. Besonders wichtig sei hierbei unter anderem, dass die datenschutzrechtlichen Standards eingehalten werden. Die Bundesregierung ziehe hierbei die Empfehlungen des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen und weitere bestehende europäische und nationale datenschutzrechtliche Regelungen im Rahmen ihrer Überlegungen mit ein.
Die Fraktion hatte unter anderem gefragt, was die Bundesregierung gegen die Durchleuchtung von Finanzdaten von Verbrauchern durch Auskunfteien wie der SCHUFA tun will. Hintergrund waren laut Anfrage Medienberichte über Versuche der SCHUFA in Kooperation mit Telefonica/O2 Kontoauszüge von Verbrauchern zu überprüfen. (Deutsche Bundesregierung)
eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 19.03.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.