Modernisierung des Patentrechts
Im Patent- und Gebrauchsmusterrecht besteht Klarstellungsbedarf
Gesetzentwurf: Modernisierung des Patentgesetzes (PatG
Der weiteren Vereinfachung und Modernisierung des Patentgesetzes (PatG) und anderer Gesetze im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes soll ein Gesetz dienen, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (19/25821). Wie es darin heißt, besteht im Patent- und Gebrauchsmusterrecht Klarstellungsbedarf im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch bei Verletzungen dieser Schutzrechte.
Optimierungsbedarf bestehe ferner im Hinblick auf eine bessere Synchronisierung der Verletzungsverfahren vor den Zivilgerichten und der Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG). Weiterer Regelungsbedarf bestehe im Hinblick auf einen verbesserten Schutz vertraulicher Informationen in Patent-, in Gebrauchsmuster- und in Halbleiterschutzstreitsachen.
Schließlich bezwecke das Gesetz eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Durch die vorgeschlagenen Änderungen solle auch der bürokratische Aufwand aufseiten der Anmelder gesenkt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 12.03.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
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Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
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