EU-Projekt: "Europäischer Kriminalaktennachweis"


Bei dem Europäischen Kriminalaktennachweis handele es sich um eine europäische Vernetzung polizeilicher Register zu Verdächtigen, gegen die ein Strafermittlungsverfahren aktenkundig ist
Gemäß der aktuell geltenden EU-Finanzhilfevereinbarung ist das Epris-Projekt laut Vorlage innerhalb von 16 Monaten, beginnend mit dem 1. Februar 2020, durchzuführen



Informationen zum "Europäischen Kriminalaktennachweis" (Epris) enthält die Antwort der Bundesregierung (19/25643) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25200). Wie die Fraktion darin schrieb, leitet das Bundeskriminalamt (BKA) zum zweiten Mal vom 1. Februar 2020 bis 31. März 2021 ein "EU-Projekt zur Vernetzung von polizeilichen Ermittlungsakten (European Police Record Index System - Epris)". Bei diesem Europäischen Kriminalaktennachweis handele es sich um eine europäische Vernetzung polizeilicher Register zu Verdächtigen, gegen die ein Strafermittlungsverfahren aktenkundig ist.

An dem Projekt nehmen der Antwort zufolge Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland und Spanien sowie Europol teil. Beobachtende Staaten seien die Niederlande und Ungarn.

Gemäß der aktuell geltenden EU-Finanzhilfevereinbarung ist das Epris-Projekt laut Vorlage innerhalb von 16 Monaten, beginnend mit dem 1. Februar 2020, durchzuführen. Die EU-Kommission unterstützt das Projekt den Angaben zufolge mit Fördergeldern in Höhe von bis zu 927.000 Euro.

Weitere anfallende Kosten werden von den Projektpartnern jeweils selbst getragen, wie es in der Antwort weiter heißt. Danach bemisst sich der Beitrag Deutschlands mit Stand vom 28. Dezember 2020 auf zirka 1,04 Millionen Euro. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 16.03.21


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