Regulierung Künstlicher Intelligenz
Künstliche Intelligenz nachhaltig und sozial gerecht regulieren
Kennzeichnungspflicht bei Einsatz von KI-Systemen gefordert
Die Linksfraktion fordert in einem Antrag (20/7419), dass sich die Bundesregierung im Trilog-Verfahren zum Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regulierung Künstlicher Intelligenz (KI) dafür einsetzt, dass Hochrisiko-Systeme von einer Aufsichtsbehörde vor Inverkehrbringung auf Konformität mit der Verordnung geprüft werden. Dafür solle die Regierung mindestens eine nationale Aufsichtsbehörde benennen und diese mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausstatten, sodass sie dieser Aufgabe nachkommen könne, schreibt die Fraktion.
Weiter möchten die Abgeordneten erreichen, dass Foundation-Modelle und Mehrzweck-KI-Systeme Hochrisiko-Systemen gleichgestellt werden. Außerdem solle es "keine Unterschiede in der Risikobewertung der verschiedenen Anwendungen innerhalb der Kategorie Hochrisiko" geben.
Weiter gefordert wird eine Kennzeichnungspflicht beim Einsatz und der Nutzung von KI-Systemen für die Generierung von Inhalten, "die öffentlich zugänglich gemacht werden oder nicht rein privater Natur" sind. Zudem sollten alle im Geschäftsbereich der Bundesregierung befindlichen KI-Systeme "zeitnah nach einem standardisierten Risikoklassenmodell durch dafür speziell qualifizierte Personen" bewertet und in einem öffentlich zugänglichen KI-Register erfasst werden, schreibt die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 29.09.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.