Public Corporate Governance Kodex


Public Corporate Governance bei öffentlichen Unternehmen und Bundesbeteiligungen
In Abhängigkeit von der Größe und der Risikoexposition des Unternehmens soll das Geschäftsführungsorgan die Einrichtung einer separaten Stelle, die mit Compliance-Aufgaben betraut ist, prüfen sowie Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit einräumen, geschützt und anonym Hinweise auf Rechtsverstöße geben zu können



Alle 50 unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Bundes wenden den Public Corporate Governance Kodex an. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28919) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28294). Dazu gehören zum Beispiel die Deutsche Telekom und die Deutsche Bahn. Zudem wenden sieben Minderheitsbeteiligungen des Bundes den Kodex an, darunter die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit und die Deutsche Energie-Agentur.

Der Pulic Corporate Governance Kodex des Bundes ist ein eigenständiger Kodex, der unter Leitung des Bundesfinanzministeriums entwickelt wurde. Er enthält Regelungen zu Compliance und zur Vermeidung von Interessenskonflikten.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat 2020 die Neufassung der "Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes" (hiernach Grundsätze im Bereich des Bundes) beschlossen. Die neuen Grundsätze orientieren sich an dem "Public Corporate Governance Kodex" für öffentliche Unternehmen sowie an den "Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung".

Der Public Corporate Governance Kodex sieht unter anderem vor, Interessenkonflikte zu vermeiden, indem die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans keinen konzernfremden Aufsichtsorganvorsitz übernehmen sollen und keine Nebentätigkeiten, insbesondere konzernfremde Aufsichtsorganmandate, bzw. nur mit Zustimmung des Aufsichtsorgans als Gesamtgremium übernehmen dürfen.

Darüber hinaus hat das Geschäftsführungsorgan für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der öffentlich-rechtlichen Vorschriften insbesondere im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben und deren Finanzierung, der unternehmensinternen Richtlinien und Regelungen, die aus identifizierten Risiken und daraus abgeleiteten Maßnahmen resultieren, zu sorgen (Legalitätskontrollprinzip) und auch auf deren wirksame Beachtung durch die Konzernunternehmen hinzuwirken (Compliance). In Abhängigkeit von der Größe und der Risikoexposition des Unternehmens soll das Geschäftsführungsorgan die Einrichtung einer separaten Stelle, die mit Compliance-Aufgaben betraut ist, prüfen sowie Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit einräumen, geschützt und anonym Hinweise auf Rechtsverstöße geben zu können.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.04.21
Newsletterlauf: 04.08.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

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    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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