Glutamat in Fertiglebensmitteln


Verwendung von Glutaminsäure und Glutamaten als Lebensmittelzusatzstoffe neu bewertet
Aroma- und Zusatzstoffe in Lebensmitteln




Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Verwendung von Glutaminsäure und Glutamaten als Lebensmittelzusatzstoffe (E 620 bis E 625) im Rahmen des Programms zur Neubewertung der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gemäß Verordnung (EU) Nr. 257/2010 im Jahr 2017 neu bewertet. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/28726) auf eine Kleine Anfrage (19/28221) der AfD-Fraktion mit.

Unter Berücksichtigung auch anderer ernährungsbedingter Glutamatquellen sei es nach den Expositionsschätzungen der EFSA möglich, dass die tägliche akzeptierbare Aufnahmemenge (ADI-Wert) für Konsumenten aller Altersgruppen, deren Ernährung reich an Lebensmitteln mit diesen Zusatzstoffen ist, sowie für Kleinkinder und Kinder mit durchschnittlicher Glutamat-Aufnahme überschritten wird.

Weiterhin sei die EFSA zu dem Schluss gekommen, dass es in mehreren Bevölkerungsgruppen mit durchschnittlicher bis hoher Exposition auch zu bestimmten nachteiligen Wirkungen wie zum Beispiel Kopfschmerzen oder erhöhtem Blutdruck kommen kann.

Vorbemerkung der Fragesteller
In vielen Fertiglebensmitteln sind heutzutage Zusatzstoffe und Aromastoffe enthalten, um das Produkt kostengünstig u. a. bunter, cremiger, geschmacksintensiver und länger haltbar zu machen. Jedoch sind nicht alle dieser Zusätze gesund (ebd.). So kann beispielsweise der breite Einsatz von Aromastoffen in Lebensmitteln besonders bei Kindern das Geschmacksempfinden prägen, wodurch naturbelassene Lebensmittel unattraktiv werden können. Statt Naturjoghurt mit echten Früchten wird dann lieber zu dem geschmacksintensiveren Joghurt mit Aromastoffen gegriffen, dem es an wichtigen Vitaminen und Mineralstoffen fehlt (vgl. o. g. Artikel VZH).

Zusätzlich können Aromen anregen, mehr zu essen und somit Übergewicht in der Bevölkerung begünstigen, was den Zielen der Reduktions- und Innovationsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft entgegenwirkt. Verbraucher wissen leider zumeist nicht, welcher Stoff hinter einer bestimmten E-Nummer versteckt ist oder können Begrifflichkeiten wie Vanille- und Vanillinzucker nicht unterscheiden. Hier gibt es nach Auffassung der Fragesteller dringend Aufklärungsbedarf (z. B. in Form einer Projektwoche in der Schule) und/oder die Notwendigkeit einer transparenteren Darstellung dieser Stoffe auf Lebensmitteln, sodass bewusste Kaufentscheidungen getroffen werden können.

Denn die Aufnahme einiger Zusatzstoffe sollte besonders bei Kindern von den Eltern begrenzt werden können: Bestimmte Farbstoffe, wie beispielsweise E 102 und E 122, können zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen führen. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Koalitionsvertrages zwischen CDU,CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode dazu verpflichtet, sich für Transparenz und Information für Verbraucher durch u. a. eine verständliche Lebensmittelkennzeichnung einzusetzen, um eine ausgewogene Ernährung zu erleichtern.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.04.21
Newsletterlauf: 04.08.21


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