PIN-Rücksetzbrief digitalisieren
Einstellung des PIN-Rücksetzdienstes für den Online-Ausweis
Im Rahmen der von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP getragenen Bundesregierung erfolgten Prioritätensetzung sei der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nach Ansicht der Fragesteller plötzlich und ohne Vorwarnung
Um die Nutzung des Online-Ausweises geht es in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10179). Die Abgeordneten wollen wissen, aus welchen Gründen die Bundesregierung den kostenlosen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis ausgesetzt hat. Wie es in der Anfrage heißt, sollte mit dem PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für den Online-Ausweis die Nutzung des digitalen Ausweises vereinfacht werden. Wer seinen PIN vergessen hatte oder überhaupt den Ausweis aktivieren wollte, habe seit Februar 2022 den kostenlosen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nutzen können.
Im Rahmen der von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP getragenen Bundesregierung erfolgten Prioritätensetzung sei der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst nach Ansicht der Fragesteller plötzlich und ohne Vorwarnung zum 29. Dezember 2023 bis auf weiteres ausgesetzt worden.
Wie bisher könne jede Bürgerin und jeder Bürger den Online-Ausweis zwar weiterhin kostenlos aktivieren lassen oder einen neuen PIN beantragen, wenn dieser vergessen wurde - dafür sei in Zukunft aber zwingend ein Gang zum zuständigen Bürgerservice der jeweiligen Kommune erforderlich. Aus Sicht der Fragesteller werde diese Maßnahme der Bundesregierung die Nutzung des Online-Ausweises nicht fördern.
Weiter will die Fraktion unter anderem wissen, ob die Bundesregierung eine kostenpflichtige Einführung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes erwägt, ob es möglich wäre, den PIN-Rücksetzbrief zu digitalisieren, und ob eine Alternative zur jetzt abgeschafften PIN-Rücksetzlösung angeboten werden soll. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 09.02.24
Newsletterlauf: 16.04.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
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