Anhörung zu Kampf gegen Finanzkriminalität


Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKBG)
Der Ermittlungsfokus Geldwäsche helfe im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität, insbesondere wenn in Bezug auf Geldwäsche auch ohne den Anlass von anderen Vortaten ermittelt werden könne



Der richtige Weg im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität ist unter Sachverständigen umstritten. Das hat eine Anhörung des Finanzausschusses gezeigt. Anlass waren der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf für ein Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (20/9648), kurz FKBG, und ein Antrag der Unionsfraktion (20/9730), die bisher zerstreuten polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Bereich der Finanzkriminalität zu bündeln und eine Zollpolizei einzurichten.

Klar ablehnend zu den Plänen der Bundesregierung äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die deren stellvertretender Vorsitzender Frank Buckenhofer in der Anhörung vertrat. "In der Sache gibt es keine Notwendigkeit, eine neue Behörde zu schaffen", sagte Buckenhofer, der auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion geladen war. In der schriftlichen Stellungnahme der GdP heißt es: "Die beabsichtigte Errichtung einer neuen Bundesbehörde Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) außerhalb der bisherigen polizeilichen Strukturen von Bundeskriminalamt, Zoll, Bundes- und Landespolizei schafft aus Sicht der GdP vor allem für die polizeiliche Bekämpfung komplexer Finanzkriminalität keine Verbesserung und Optimierung bestehender Prozesse und Gesetze."

Anders sah es Alexander Fuchs von der Staatsanwaltschaft Köln, der auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen war. Der Gesetzentwurf setze genau das um, was international von der Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, der Financial Action Task Force (FATF), gefordert werde, sagte Fuchs. "Deutschland erledigt damit seine Hausaufgaben." Der Ermittlungsfokus Geldwäsche helfe im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität, insbesondere wenn in Bezug auf Geldwäsche auch ohne den Anlass von anderen Vortaten ermittelt werden könne. "Um neue Formen zu bekämpfen, müssen wir uns ausschließlich auf Geldwäsche fokussieren und Vortaten unberücksichtigt lassen", erklärte Fuchs. Der Staatsanwalt sprach sich ferner für die Möglichkeit einer vortatenunabhängigen Telekommunikationsüberwachung aus.

Auch Daniel Thelesklaf, Chef der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU beim Zoll, der Financial Intelligence Unit, lobte den Regierungsentwurf. "Deutschland muss sein System verbessern", forderte Thelesklaf, der auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen war. Im Bereich der Bekämpfung von Korruption zeigten erfolgreiche Länder, dass es sinnvoll ist, präventive und repressive Maßnahmen unter einem Dach zu haben. Das könne man mit dem Kampf gegen Geldwäsche vergleichen.

Positiv über das Regierungsvorhaben äußerte sich auch Kilian Wegner, Juniorprofessor für Wirtschaftsstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). "Fürs erste" sei der Arbeitsauftrag für die neue Behörde "ausreichend formuliert", sagte Wegner, ergänzte aber: "Die Praxis wird viele Konstellationen beinhalten, die hier noch nicht ausreichend geregelt sind."

Beispielsweise sei noch nicht klar, welche Institution Ansprechpartnerin für ausländische Partner sein solle. Es gebe Fälle, da seien sowohl das neue Ermittlungszentrum als auch das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig. "Es wäre ratsam, einen Entscheidungsmechanismus zu haben, in den die beiden Ministerien integriert sind", sagte Wegner. FIU, Zoll und die neue BBF unterstehen dem Bundesfinanzministerium, das BKA dem Innenministerium.

Positiv äußerte sich Wegner zum Vorhaben des Unionsantrags, Kryptowährungen wie Bitcoin stärker zu beaufsichtigen. Kritik aus der Krypto-Community müsse man aushalten. Die Vorschläge im Unionsantrag dazu bezeichnete er als "richtige Stoßrichtung". Der von der SPD-Fraktion benannte Rechtswissenschaftler sprach sich ferner dafür aus, über eine Reform im Bereich der Vermögensermittlung, -einfrierung und -einziehung nachzudenken und nahm dabei Bezug auf einen Prozess in Berlin, bei dem die Staatsanwaltschaft versuchte, 77 Immobilien eines arabischen Clans einzuziehen.

Dies thematisiert auch die GdP-Stellungnahme. "Überlegungen, die eine Ermittlung verdächtiger Vermögen außerhalb des Strafrechts ermöglichen und die noch in den ursprünglichen Varianten vorangegangener Entwürfe - wenn auch äußerst unzureichend - verankert waren, finden sich im aktuellen Entwurf nicht wieder", heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf und Unionsantrag. Dabei sei ein Gesetz "zwingend erforderlich", das die Einziehung von Vermögen im Verwaltungsverfahren regle, schreibt die GdP mit Verweis auf den jüngsten Beschlüsse des Landgerichts Berlin. Die GdP fordert in diesem Zusammenhang eine eigene Finanzpolizei analog zu Italiens Guardia di Finanza.

Insgesamt waren zu der Anhörung zehn Sachverständige geladen. Die Stellungnahmen der Sachverständigen sowie das Video der Anhörung finden sich hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw05-pa-finanzen-finanzkriminalitaet-986256 . (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.02.24
Newsletterlauf: 17.04.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen