Maßnahmen in Bezug auf Cum-Ex


Steuervollzug im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften
Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/852



Um eine Weisung des Bundesministeriums der Finanzen an die Finanzbehörde Hamburg zur Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen in Bezug auf Cum-Ex-Geschäfte in den Jahren 2010 und 2011 geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16981). Die Abgeordneten wollen außerdem wissen, warum die Finanzbehörde Hamburg lediglich 2010 und 2011 Steuernachforderungen gestellt habe. Bei der Kleinen Anfrage handelt sich um Nachfragen zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/653.

Vorbemerkung der Fragesteller
Derzeit läuft die juristische Aufarbeitung betrügerischer Cum-Ex-Geschäfte durch Ermittlungen gegen hunderte Beschuldigte und das erste Strafverfahren vor dem Landgericht Bonn. Es bestehen Schätzungen, nach denen der Allgemeinheit durch die als "größter Steuerraub der Geschichte" bezeichneten Geschäfte mehr als 10 Mrd. Euro gestohlen worden sein könnten. Durch steuerliche Rückforderungen seitens der Finanzbehörden sowie strafrechtliche Abschöpfungen unrechtmäßig erzielter Vermögen im Rahmen bestehender Verjährungsfristen können Gelder für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden.

Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/852 erging seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in einem Fall eine Weisung zur Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen an die Finanzbehörde Hamburg. Laut Medienberichten betraf dies die Privatbank M.M.W. Die Bank hält bis heute einen Widerspruch gegen die Rückforderung aufrecht.

Im Rahmen des laufenden Strafverfahrens, in welches es als Einziehungsbeteiligte involviert ist, erklärte das betroffene Institut allerdings, in Gesprächen mit Finanzbehörden zu stehen, um alle mit Cum-Ex-Geschäften erzielten Gewinne rückzuführen. Den Aussagen des Instituts war die Feststellung des verantwortlichen Richters vorausgegangen, dass Cum-Ex-Geschäfte in der im Prozess dargelegten Form strafbar seien und somit auch die Grundlage für eine Vermögensabschöpfung bestünde.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 21.02.20
Newsletterlauf: 11.05.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen