Neues IT-System wird entwickelt


Aufwand und Fehleranfälligkeit beim Vollzug der Steuergesetze
Der aufwändige Besteuerungsprozess bindet stark Personal der Finanzverwaltung, das nach Ansicht der Fragestellenden zielführender in anderen Arbeitsfeldern, wie etwa in der Steuerfahndung oder in der Betriebsprüfung, eingesetzt werden sollte



Die Finanzverwaltung arbeitet an einem elektronischen System, um die für die Besteuerung erforderlichen Daten von Personengesellschaftern nicht mehr per Post übermitteln zu müssen. Der Abschluss der Entwicklungsarbeiten zur "medienbruchfreien Verarbeitung" der sogenannten ESt-4B-Mitteilungen sei in diesem Jahr geplant, berichtet die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17023) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16588). Eine länderübergreifende Übermittlung elektronischer ESt-4B-Mitteilungen setze aber voraus, dass die beteiligten Länder die entsprechende Software im Einsatz hätten.

Auf die Frage der FDP-Fraktion nach dem Schutz sensibler Daten auf dem Postwege erklärt die Bundesregierung, die sensiblen Daten der ESt-4B-Mitteilungen unterlägen dem Steuergeheimnis sowie bei postalischer Übermittlung zusätzlich dem Briefgeheimnis. Die postalische Übermittlung steuersensibler Daten sei unabhängig vom Einsatz IT-basierter Lösungen hinreichend geschützt.

Vorbemerkung der Fragesteller
In Deutschland sind gegenwärtig rund 400.000 Personengesellschaften tätig, an denen weitaus mehr Gesellschafter – in Einzelfällen mehrere Hundert – beteiligt sind. Die von Personengesellschaften erzielten Einkünfte muss jeder Gesellschafter bei der Einkommensteuererklärung seinem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt erklären. Der Bundesrechnungshof hat den Bearbeitungsprozess der Finanzverwaltung für diese Ermittlung als fehleranfällig und kostenintensiv kritisiert (siehe u. a. Bundestagsdrucksache 18/10200).

Obwohl bereits seit dem Jahr 2011 Steuererklärungen für Personengesellschaften ausschließlich elektronisch beim Feststellungsfinanzamt abgegeben werden müssen und die für eine Besteuerung erforderlichen Daten sowohl für die Gesellschaft selbst als auch für die einzelnen Gesellschafter damit der Finanzverwaltung digital vorliegen, drucken die Behörden diese Daten – die sogenannten ESt-4B-Mitteilungen (ESt = Einkommensteuer) – noch immer aus und schicken sie postalisch an die Wohnsitzfinanzämter der Gesellschafter. Dort werden dieselben Daten erneut händisch in das IT-System der Finanzverwaltung eingegeben. Grund für diesen aus Sicht der Fragestellenden katastrophalen und unnötigen Bürokratieaufwand sind seit Jahren stockende ITVerfahren, auf deren Abschluss das zuständige Bundesministerium der Finanzen nach Ansicht der Fragestellenden nicht ausreichend hinwirkt.

Der aufwändige Besteuerungsprozess bindet stark Personal der Finanzverwaltung, das nach Ansicht der Fragestellenden zielführender in anderen Arbeitsfeldern, wie etwa in der Steuerfahndung oder in der Betriebsprüfung, eingesetzt werden sollte. In einem Antrag hatte die FDP-Bundestagsfraktion zuletzt gefordert, die digitale Übermittlung von ESt-4B-Mitteilungen zu forcieren, um unnötigen bürokratischen Aufwand abzuschaffen und dem Prinzip der gleichmäßigen Besteuerung Rechnung zu tragen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9922). Mit dem komplizierten Besteuerungsverfahren geht aus Sicht der Fragesteller zudem die Gefahr von Fehlern einher: So kann beispielsweise ein Zahlendreher bei einer einzelnen Steuererklärung dafür sorgen, dass allen Finanzämtern, die für die weiteren Gesellschafter zuständig sind, korrigierte ESt-4B-Mitteilungen postalisch zugeschickt werden müssen. Zudem kann der Zeitpunkt der Abgabe zwischen der Steuererklärung des Gesellschafters und der Personengesellschaft mitunter stark variieren. Dies führt dazu, dass anfallende Steuern, die der Finanzverwaltung prinzipiell bekannt sind, verjähren, weil das Besteuerungsverfahren zu lange dauert und durch Fehler immer wieder verzögert wird.

Ein weiterer Punkt, den die Fragestellenden nach Auskunft aus der Finanzverwaltung mit Besorgnis zur Kenntnis nehmen, ist die mangelnde Datensicherheit, die bei der postalischen Versendung der ESt-4B-Mitteilungen zu Tage tritt. So werden die Daten der Steuerpflichtigen weder verschlüsselt noch fälschungssicher ausgestaltet. Hierdurch können Betrüger die ESt-4B-Mitteilungen abfangen und fälschen. Ferner können sensible Daten von Steuerpflichtigen verloren gehen und unbeteiligten Dritten in die Hände fallen. Sowohl durch die benannte Gefahr der Verjährung von Besteuerungstatbeständen als auch durch die Möglichkeit der unerkannten Fälschung der ESt-4B-Mitteilungen durch Kriminelle, können somit Steuerausfälle für den Fiskus entstehen.

Aus Sicht der Fragestellenden ist es nicht länger hinnehmbar, dass die Finanzverwaltung außerstande ist, die gesetzlichen Vorhaben technisch vollständig umzusetzen. Bund und Länder haben seit nunmehr neun Jahren Gelegenheit, die Probleme beim Vollzug der Steuergesetze hinsichtlich der ESt-4B-Mitteilungen zu lösen (vgl. 2017 Bemerkungen Nr. 26 – Finanzämtern fehlt IT-Unterstützung zur Bearbeitung von Steuererklärungen großer Personengesellschaften). Aufgrund der andauernden Verzögerungen möchten sich die Fragestellenden nach dem aktuellen Stand der Umsetzung der IT-Lösung erkundigen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 21.02.20
Newsletterlauf: 11.05.20



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