FDP pocht auf mehr Emissionshandel
Da die Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe bereits heute vollständig in den europäischen Emissionshandel integriert ist, spart man durch politisch vorgegebene Regulierungen in der Gesamtbilanz kein Gramm CO2 ein
Regulierungen zur vermeintlichen Minderung von Treibhausgasemissionen in Bereichen, die ohnehin bereits vom europäischen Emissionshandelssystem erfasst sind, abschaffen und in Zukunft zu unterlassen
Die FDP-Fraktion hat ihre Forderung nach einer Ausweitung des Emissionshandels untermauert. In einem Antrag (19/17097) erklären die Abgeordneten, das System müsse auf europäischer Ebene auf die Sektoren Gebäude und Verkehr ausgeweitet werden. Ein blockchainbasiertes Kreislaufsystem solle den aktiven Entzug von Kohlendioxid aus der Atmosphäre belohnen. Mit den zusätzlichen Einnahmen aus dem erweiterten Emissionshandel wollen die Abgeordneten die Strompreise senken.
Außerdem schlagen sie Maßnahmen vor, um mit Hilfe der Digitalisierung den Umweltschutz zu stärken. Beispielsweise sollten bei allen neuen Bauwerken des Bundes ab 2022 alle für ein effizientes Recycling notwendigen Informationen digital per BIM (Building Information Modeling) vorgehalten werden.
Die Bundesregierung solle einen Smart City-Stufenplan entwickeln, der im Ergebnis als Musterbeispiel für Kommunen gelten soll. Erste Stufe eines solchen Plans müssten Verbesserungen im Verkehrsfluss sein.
Zur Begründung heißt es, digitale Dienste verbrauchten insgesamt zwar mehr Strom. Gleichzeitig ersetzten virtuelle Güter in immer mehr Bereichen physische Produkte und schonten damit an anderer Stelle Ressourcen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 21.02.20
Newsletterlauf: 05.05.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.