Keine Hinweise auf Insiderhandel bei BaFin
Kontrollmechanismen für Finanzgeschäfte von Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Wertpapieren
Eine Prüfung der Finanzgeschäfte aus dem Zeitraum davor hatte einen Verdachtsfall des Insiderhandels ergeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt
Eine Überprüfung der Finanzgeschäfte von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Zeitraum Oktober 2020 bis Dezember 2020 hat keine Hinweise auf Insidergeschäfte ergeben. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29950) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29306) mit. Sie schreibt, es seien keine Belege dafür gefunden worden, dass Beschäftigte der BaFin bei privaten Finanzgeschäften mit Bezug zur Wirecard AG Insiderinformationen genutzt haben. An diese Überprüfung der angezeigten Geschäfte schließe sich nun eine weitere Untersuchung an. Dabei soll die inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit der Anzeige gesondert geprüft werden, schreibt die Bundesregierung.
Eine Prüfung der Finanzgeschäfte aus dem Zeitraum davor hatte einen Verdachtsfall des Insiderhandels ergeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit im August 2020 bekannt wurde, dass Beschäftigte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Aktien des Wirecard-Konzerns gehandelt haben, sind die offensichtlich unzureichenden Kontrollmaßnahmen gegen Verstöße im Rahmen von Finanzgeschäfte von BaFin-Beschäftigten Gegenstand von öffentlichen Diskussionen und parlamentarischer Initiativen geworden.
Die Bundesregierung hat daraufhin strengere Regeln für den Wertpapierhandel von Beschäftigten der BaFin eingeführt. Viele Erkenntnisse sind erst durch parlamentarische Anfragen an das Licht der Öffentlichkeit geraten. Zum Beispiel wurde erst kürzlich bekannt, dass nicht nur Wirecard-Aktien, sondern auch GameStop-Aktien von Beschäftigten der BaFin gehandelt wurden. In zwei Fällen prüft die BaFin seit nunmehr zwei Monaten, ob angezeigte private Finanzgeschäfte als spekulativ einzuordnen sind.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28072 legt nach Ansicht der Fragestellenden nahe, dass der Reformprozess, um Insiderhandel und weitere Verstöße mit Hinblick auf den Wertpapierhandel in der BaFin effektiv zu unterbinden, weiter vorangetrieben werden sollte.(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 28.09.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.