Keine Hinweise auf Insiderhandel bei BaFin


Kontrollmechanismen für Finanzgeschäfte von Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Wertpapieren
Eine Prüfung der Finanzgeschäfte aus dem Zeitraum davor hatte einen Verdachtsfall des Insiderhandels ergeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt



Eine Überprüfung der Finanzgeschäfte von Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Zeitraum Oktober 2020 bis Dezember 2020 hat keine Hinweise auf Insidergeschäfte ergeben. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29950) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29306) mit. Sie schreibt, es seien keine Belege dafür gefunden worden, dass Beschäftigte der BaFin bei privaten Finanzgeschäften mit Bezug zur Wirecard AG Insiderinformationen genutzt haben. An diese Überprüfung der angezeigten Geschäfte schließe sich nun eine weitere Untersuchung an. Dabei soll die inhaltliche Korrektheit und Vollständigkeit der Anzeige gesondert geprüft werden, schreibt die Bundesregierung.

Eine Prüfung der Finanzgeschäfte aus dem Zeitraum davor hatte einen Verdachtsfall des Insiderhandels ergeben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Seit im August 2020 bekannt wurde, dass Beschäftigte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Aktien des Wirecard-Konzerns gehandelt haben, sind die offensichtlich unzureichenden Kontrollmaßnahmen gegen Verstöße im Rahmen von Finanzgeschäfte von BaFin-Beschäftigten Gegenstand von öffentlichen Diskussionen und parlamentarischer Initiativen geworden.

Die Bundesregierung hat daraufhin strengere Regeln für den Wertpapierhandel von Beschäftigten der BaFin eingeführt. Viele Erkenntnisse sind erst durch parlamentarische Anfragen an das Licht der Öffentlichkeit geraten. Zum Beispiel wurde erst kürzlich bekannt, dass nicht nur Wirecard-Aktien, sondern auch GameStop-Aktien von Beschäftigten der BaFin gehandelt wurden. In zwei Fällen prüft die BaFin seit nunmehr zwei Monaten, ob angezeigte private Finanzgeschäfte als spekulativ einzuordnen sind.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28072 legt nach Ansicht der Fragestellenden nahe, dass der Reformprozess, um Insiderhandel und weitere Verstöße mit Hinblick auf den Wertpapierhandel in der BaFin effektiv zu unterbinden, weiter vorangetrieben werden sollte.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 28.09.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen