Stand der Aufarbeitung der FinCEN-Files
FinCen-Files-Daten seit 2020 beim Bundeskriminalamt
Seit wann liegen der Bundesregierung wie viele Datensätze der FinCENFiles vor, und wie hoch lässt sich die Gesamtsumme der bekannten Transaktionen beziffern?
Das Bundeskriminalamt erhielt im November 2020 und März 2021 Datenpakete aus dem Bestand der sogenannten FinCen-Files. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/29922) auf eine Kleine Anfrage der FDP (19/29218) hervor. Bei den Daten handele es sich um Geldwäscheverdachtsmeldungen von Geschäftsbanken an die US-Finanzaufsicht, Transaktionsdaten in Excel-Tabellen sowie Ermittlungs- und Sachstandsberichte von US-Ermittlungsbehörden. Im November 2020 fand der Antwort zufolge ein Informationsaustausch zwischen Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sei über die Auswertung unterrichtet worden, es habe jedoch keine Datenübergabe stattgefunden. Ermittlungsverfahren seien bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und bei der Staatsanwaltschaft München anhängig.
Die FinCen-Files sind nach der US-amerikanischen Anti-Geldwäsche-Behörde Financial Crimes Enforcement Network benannt. Über ein Datenleck wurden mehrere tausend Geldwäsche-Verdachtsmeldungen von Banken Journalisten zugespielt.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) ist eine dem USFinanzministerium unterstellte Behörde und für die Prävention und Verfolgung von Geldwäsche und verwandten Vergehen zuständig, indem es laufend relevante Informationen erhebt und analysiert. Mehr als 2 100 interne Geldwäsche-Verdachtsmeldungen aus den Jahren 2000 bis 2017 wurden einem internationalen Journalistennetzwerk zugespielt und ausgewertet, darunter in Deutschland von NDR, WDR, Deutsche Welle und „Süddeutsche Zeitung“. Die Gesamtsumme der Transaktionen, die sich aus den geleakten FinCEN-Files ergeben, liegt bei etwa 2 Bio. US-Dollar, umgerechnet etwa 1,69 Bio. Euro. Seit September 2020 liegen die geleakten Daten der Öffentlichkeit vor und sind der Bundesregierung bekannt. Vor diesem Hintergrund möchten sich die Fragestellenden nach dem Stand der Aufarbeitung der FinCEN-Files durch die Bundesregierung erkundigen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 28.09.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.