Geschäftsgebaren asiatischer Onlinemarktplätze


Handlungsbedarf bei asiatischen Onlineanbietern
Bundesregierung habe in den letzten Monaten verstärkt die Auswirkungen von Online-Marktplätzen auf deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Hersteller und Händler beobachtet



Im Zusammenhang mit Billigangeboten von asiatischen Onlinemarktplätzen sieht die Bundesregierung derzeit zwar keine Wettbewerbsverzerrung im Sinne einer Einschränkung des freien Wettbewerbs aufgrund der Existenz von Billigangeboten beziehungsweise der 150-Euro-Zollfreigrenze gegeben. Allerdings sei erkannt worden, dass bei den genannten Online-Angeboten "in der Praxis Herausforderungen bei der Durchsetzung verschiedener Rechtsakte bestehen". Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12339) auf eine Kleine Anfrage (20/11918) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung habe in den letzten Monaten verstärkt die Auswirkungen von Online-Marktplätzen auf deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Hersteller und Händler beobachtet. Dazu hätten seitens der Bundesministerien diverse Gespräche unter anderem mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Handelsverband Deutschland, dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, dem Bundesverband Onlinehandel und dem Verband für Fertigwarenimporteure stattgefunden.

Bei diesen Gesprächen sei deutlich geworden, dass deutsche Hersteller und Händler einem erheblichen Preisdruck ausgesetzt seien. Zudem kritisierten Verbände und Unternehmen die Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften bezüglich Produktsicherheit, Verbraucherschutz sowie Umwelt- und Gesundheitsstandards. Dies stelle nicht nur ein Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher dar, sondern benachteilige auch deutsche und europäische Unternehmen.

Fairer Wettbewerb und ein Level-Playing-Field sowie die Sicherstellung des Verbraucherschutzes hätten für die Bundesregierung höchste Priorität. Nationale und EU-Standards müssten deshalb in allen Bereichen von allen Marktakteuren eingehalten werden. Es sei daher erforderlich, dass die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften durch Hersteller und Onlinehandelsplattformen in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, den anderen EU-Mitgliedstaaten und den Bundesländern konsequent durchgesetzt werde. "Problematisch sind auch mittelbare Auswirkungen, wie etwa die Umweltfolgen von massenhaften Lufttransporten oder die Vermüllung durch umgehend entsorgte Kleidung oder durch Verpackungen und Retouren, auf deren Rücksendung die Anbieter verzichten", heißt es in der Antwort. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.08.24
Newsletterlauf: 16.09.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen