Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb


Gutachten konzentriert sich auf die Bereiche Deutsche Bahn sowie die Versorgung mit Fernwärme
Steuerung der Deutschen Bahn sollte stärker auf die Kundenzufriedenheit ausgerichtet werden



Das 25. Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2024 liegt nun als Unterrichtung (20/12265) der Bundesregierung vor. Das Gremium konzentriert sich in dem Gutachten vor allem auf die Bereiche Deutsche Bahn sowie die Versorgung mit Fernwärme. In ihrem Fazit kommen die Experten zu dem Schluss, dass die "Steuerung der Deutschen Bahn stärker auf die Kundenzufriedenheit ausgerichtet werden" sollte.

Der derzeitige schlechte Zustand des Eisenbahnnetzes und die Negativrekorde bei der Pünktlichkeit und der Kundenzufriedenheit zeigten deutlich, dass die bisherigen Steuerungs- und Regulierungsinstrumente nicht ausreichend seien, um für einen qualitativ hochwertigen und verlässlichen Zugverkehr zugunsten der Reisenden und Verlader zu sorgen, heißt es in dem Gutachten.

Beim zweiten Thema spricht sich die Monopolkommission dafür aus, dass die Versorgung mit Fernwärme eine zentrale Rolle bei der Transformation der Heizungssysteme spielen solle - also dem schrittweisen Ausstieg aus dem Heizen mit fossilen Energien. Die Politik solle dafür sorgen, dass sich bereits bestehende Monopolstellungen der Fernwärmeversorger nicht noch ausweiteten und zu überhöhten Preisen führten. Vorgeschlagen wird deshalb, eine "marktbasierte Preisbegrenzung" einzuführen, um wettbewerbskonforme Preise für den Endverbraucher zu ermöglichen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.08.24
Newsletterlauf: 17.09.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen