Flugzeuge mit emissionsreduzierender Technologie


Klimaschutzmaßnahmen von Lufthansa, TUIfly und Condor
Umfangreiche Corona-Hilfen für den Luftverkehr ohne verbindliche Klimaauflagen



Die Lufthansa hat sich laut Bundesregierung gegenüber dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) verpflichtet, jährlich darüber zu berichten, wie sie ihre Aktivitäten in Übereinstimmung mit den EU-Vorgaben und nationalen Verpflichtungen im Zusammengang mit der grünen und digitalen Transformation ausgestaltet, "einschließlich der EU-Vorgabe, die Klimaneutralität bis 2050 zu fördern".

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26854) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26372), die sich nach "verbindlichen Klima-, Lärmschutz- und Luftreinhaltungsauflagen" erkundigt hatten, die im Zusammenhang mit Corona-Hilfsprogrammen für die Lufthansa, sowie die Unternehmen TUI fly und Condor vereinbart wurden.

Die Lufthansa habe dem WSF zugesagt, die emissionsreduzierende Erneuerung ihrer Flotte trotz der gegenwärtigen Lage fortzusetzen, schreibt die Regierung. Durch sein Flottenmodernisierungsprogramm plane das Unternehmen, dass der spezifische CO2-Ausstoß je angebotenem Sitzkilometer der Flotte kontinuierlich verbessert wird. Vorbehaltlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Marktentwicklung beabsichtige die Lufthansa, im Zeitraum von 2021 bis 2023 in die Anschaffung von bis zu 80 neuen Flugzeugen mit emissionsreduzierender Technologie und der besten am Markt erhältlichen Kraftstoff- und CO2-Effizienz zu investieren.

Ferner beabsichtige das Unternehmen, seine strategischen Kooperationen für Flugkraftstoffe auf Basis erneuerbarer Energien auszuweiten. Der Fokus liege dabei auf nationalen und europäischen Partnerschaften mit Kraftstoffproduzenten zur Beschleunigung der Markteinführung.

Ihren bisherigen Verpflichtungen zur regelmäßigen Berichterstattung zu den vereinbarten Maßnahmen zur Emissionsreduktion und der Nutzung erneuerbarer Energien gegenüber dem WSF sei die Lufthansa fristgerecht nachgekommen, heißt es in der Antwort. "Sie hält an den vereinbarten Maßnahmen fest und kommt nach dem WSF vorliegenden Informationen den Auflagen nach."

Auch die TUI AG habe sich verpflichtet, ihre Geschäftspolitik und deren wirtschaftliche Nachhaltigkeit zu überprüfen, der umweltpolitischen und ökologischen Verantwortung nachzukommen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, schreibt die Regierung weiter. Die TUI AG habe zugesagt, jährlich über ihre Aktivitäten in Übereinstimmung mit den EU-Vorgaben und nationalen Verpflichtungen im Zusammengang mit der grünen und digitalen Transformation, einschließlich der EU-Vorgabe der Klimaneutralität bis 2050 zu berichten, was im letztmals im Dezember 2020 der Fall gewesen sei. Dem Tochterunternehmen TUI fly sind laut Regierung keine direkten WSF-Hilfen gewährt "und dementsprechend keine spezifischen Auflagen verhängt worden".

Bei der Unterstützung der Condor Flugdienst GmbH handelt es sich laut Bundesregierung um eine Fremdkapitalfinanzierung. Zudem habe sich das Unternehmen zum Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens in einem insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahren befunden. "Aus insolvenzrechtlichen Gründen war eine Einflussnahme des Staates auf den laufenden Geschäftsbetrieb nicht möglich", heißt es in der Antwort. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 02.06.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen