Regierungsmitglieder und öffentliche Ehrenämter
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Die unentgeltliche Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben in einem öffentlichen Ehrenamt liegt der Antwort zufolge grundsätzlich im Interesse der Bundesregierung
Die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter durch Mitglieder der Bundesregierung begründet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25146). Darin verweist die Bundesregierung auf eine im "Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung" enthaltende Sollvorschrift, die das Absehen der Bekleidung eines öffentlichen Ehrenamtes während der Amtszeit regele.
Hiervon könne sie Ausnahmen zulassen, schreibt die Bundesregierung weiter. Öffentliche Ehrenämter zeichneten sich unter anderem dadurch aus, "dass sie durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes ausgestaltet sind und öffentlichen Interessen dienen". Darüber hinaus gelte als öffentliches Ehrenamt auch jede Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, in welche der Betreffende behördlich bestellt oder durch Wahl berufen ist.
Die unentgeltliche Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben in einem öffentlichen Ehrenamt liegt der Antwort zufolge grundsätzlich im Interesse der Bundesregierung. Die Vorschrift diene der Vermeidung von Ämterhäufungen und eventuellen Interessenkollisionen. Von der Ausnahmemöglichkeit werde seitens der Betroffenen nur restriktiv Gebrauch gemacht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 16.03.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.