Erfassung nachrichtenloser Konten


FDP fordert die Bundesregierung, klare Regelungen und damit eine einheitliche Definition für nachrichtenlose Konten zu schaffen
Zentrales bundesweites Melderegister für nachrichtenlose Vermögen gefordert





Guthaben aus sogenannten nachrichtenlosen Konten sollen über einen Zukunftsfonds bei der KfW Capital deutschen Start-ups als Risikokapital zur Verfügung gestellt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einen Antrag (19/17708). Darin wird erläutert, dass schätzungsweise zwei bis neun Milliarden Euro auf deutschen Bankkonten und Depots liegen würden, bei denen die Finanzinstitute den Kontakt zum Kunden verloren hätten und nicht wiederherstellen könnten. Oftmals seien die Eigentümer verstorben und den Erben sei die Existenz des Vermögens nicht bekannt.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, klare Regelungen und damit eine einheitliche Definition für nachrichtenlose Konten zu schaffen. In diesem Zusammenhang soll ein zentrales bundesweites Melderegister für nachrichtenlose Vermögen eingeführt werden, an das Finanzinstitute solche herrenlosen Vermögensgegenstände melden sollen. Außerdem soll der Gesetzgeber eine Frist definieren, nach der Vermögen von Finanzinstituten als nachrichtenlos deklariert, an das zentrale Melderegister gemeldet sowie an die KfW Capital abgeführt werden müssen.

In Deutschland gebe es weder eine Möglichkeit, die Kontoinformationen eines Erblassers zentral in Erfahrung zu bringen, noch die nachrichtenlose Vermögenswerte einem Zweck zuzuführen. Nach Angaben der FDP-Fraktion ist Deutschland damit das einzige G7-Land, das über keine solche Regelung verfügt und damit im internationalen Vergleich rückständig. Das Vermögen, das derzeit herrenlos auf Konten und Depots liege, könne als "totes" Kapital bezeichnet werden. Daher hält es die FDP-Fraktion für sinnvoll, dieses Vermögen zu überführen, um Zukunftsideen zu finanzieren. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 15.06.20


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