Kritik am EU-Plan gegen Desinformation
EU-Aktionsplan: Sollen nur einseitige regierungs- und EU-genehme Nachrichten beziehungsweise Informationen verbreitet werden?
Verstoß gegen fundamentale Vorgaben des hierzulande geltenden Grundgesetzes
Die AfD-Fraktion wendet sich gegen den EU-Aktionsplan gegen Desinformation und fordert die Bundesregierung auf, "alle damit verbundenen weiteren Dokumente abzulehnen und Sorge zu tragen, dass die hierin verfolgten Ziele und Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Umsetzung kommen". Wie die Fraktion in einem Antrag (19/17781) schreibt, trage der Aktionsplan Züge, die auf eine gezielte Meinungslenkung hinauslaufen würden. Er verstoße gegen fundamentale Vorgaben des hierzulande geltenden Grundgesetzes.
"Die Maßnahmen laufen darauf hinaus, dass in den Mitgliedstaaten, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, auf allen denkbaren Medienkanälen nur noch einseitige regierungs- und EU-genehme Nachrichten beziehungsweise Informationen verbreitet werden", schreiben die Abgeordneten. Bereits in der Einleitung des Plans heiße es, dass die Bürgerinnen und Bürger nur noch Zugang zu einer "Vielzahl überprüfbarer Informationen" haben könnten, nämlich solchen, die vorab von einem Netz von sogenannten Faktenprüfern gefiltert worden sein. Die Vorgaben des Plans verletzten den grundgesetzlich zu gewährenden freien Zugang zu nicht staatlich kontrollierten und nicht zensierten oder -aufbereiteten Informationen und ließen die freie Meinungsäußerung und deren ungehinderte Verbreitung völlig außer Acht.
"Mit den grundgesetzlich geschützten und von allen Demokraten aus voller Überzeugung zu respektierenden Grundlagen der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit ist der Aktionsplan der EU-Kommission gegen Desinformation nicht vereinbar und ist deshalb zurückzuweisen." (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 14.04.20
Newsletterlauf: 10.06.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
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Internationale Standards und Normen
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