E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus


Umsetzungsstand der Einführung der E-Rechnung in Deutschland
Die obligatorische Verwendung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung eines elektronischen Systems für die transaktionsbezogene Meldung von Umsätzen an die Verwaltung



Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

"Die obligatorische Verwendung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung eines elektronischen Systems für die transaktionsbezogene Meldung von Umsätzen an die Verwaltung (elektronisches Meldesystem)", führt die Bundesregierung weiter aus. Gemeinsam mit den Ländern, die nach Artikel 108 des Grundgesetzes für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zuständig seien, arbeite die Bundesregierung mit hoher Priorität an einem Konzept für die Einführung eines entsprechenden Meldesystems. Ziel sei es, ein einheitliches System für die Meldung von nationalen Umsätzen und solchen aus dem EU-Binnenmarkt einzurichten.

"Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auf EU-Ebene die Verabschiedung des von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlags mit dem Titel 'Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter' noch aussteht und damit unter anderem Regelungen für die Ausgestaltung, insbesondere aber der Zeitpunkt der Einführung des Meldeverfahrens für innergemeinschaftliche Umsätze nicht feststeht", heißt es in der Antwort weiter. Derzeit sehe der Kompromissvorschlag eine Umsetzung bis zum 1. Juli 2030 durch die EU-Mitgliedstaaten vor.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Im Rahmen der Initiative "VAT in the Digital Age" (ViDA) der EU-Kommission ist die Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant, das unter anderem die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen soll. Als eine der auf dieses Meldesystem vorbereitenden Maßnahmen wurde in Deutschland im Zuge des Wachstumschancengesetzes die E-Rechnung im B2B-Bereich (B2B = Business-to-Business) als führende Rechnung eingeführt, die Rechnungen im Papier- und PDF-Format langfristig ersetzen soll. Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland ist für den 1. Januar 2025 geplant.

Aus der Praxis hört man jedoch, dass viele Unternehmen noch nicht ausreichend vorbereitet sind. Zudem hat man sich auf EU-Ebene im Rahmen der ViDA-Initiative noch nicht auf ein einheitliches System geeinigt, das am Ende angewandt werden soll. Diese Unsicherheit und die schleppenden Prozesse dürften dazu führen, dass viele Unternehmen ihre internen Abläufe noch nicht entsprechend umgestellt haben, während die Zeit weiter fortschreitet. Unternehmen müssen den rechtlichen Rahmen, in dem sie agieren, genau kennen, um sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen zu können. Die Bundesregierung sollte nach Ansicht der Frageteller den Umsetzungsstand der Unternehmen eng begleiten, um sicherzustellen, dass der Übergang zur verpflichtenden E-Rechnung reibungslos abläuft. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4181 versicherte die Bundesregierung: "Die Bundesregierung wird die Wirtschaft zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die Eckpunkte zur Ausgestaltung eines bundeseinheitlichen Meldesystems und den Zeitplan informieren". Die Einführung der E-Rechnung wird in weniger als sechs Monaten in Kraft treten, ohne dass die Unternehmen über die Art des Meldesystems informiert sind.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 12.09.24
Newsletterlauf: 04.12.24


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