Verbesserung der Arzneimittelversorgung
Stand der Umsetzung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes
Regelungen zur Beseitigung bestehender Engpässe in der Arzneimittelversorgung
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort (20/12756) auf eine Kleine Anfrage (20/12581) der Unionsfraktion zum Stand der Umsetzung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) geäußert. Um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln kurz- und langfristig zu stärken, enthalte das Gesetz viele Regelungen zu Festbeträgen und Rabattverträgen sowie weitere Regelungen mit einem Schwerpunkt auf der Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln.
Der GKV-Spitzenverband habe dem Bundesgesundheitsministerium bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht zur Umsetzung der durch das ALBVVG eingeführten, der Verbesserung der Arzneimittelversorgung dienenden Regelungen vorzulegen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe dem Ministerium ebenfalls bis Ende 2025 einen Bericht darüber vorzulegen, wie sich die durch das ALBVVG eingeführten Änderungen auf die Versorgungslage mit Arzneimitteln ausgewirkt haben. Die Ergebnisse der Evaluation blieben abzuwarten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 12.09.24
Newsletterlauf: 04.12.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).