Ungerechtfertigte Begünstigung des Hotelgewerbes


Finanzausschuss: Koalitionsfraktionen lehnen höheren Mehrwertsteuersatz für Hotels ab
Man solle dazu stehen, was man beschlossen habe, argumentierte ihr Sprecher


(17.02.10) - Der Finanzausschuss hat eine Wiedereinführung des bis Ende 2009 geltenden Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent für Übernachtungsleistungen von Hotelbetrieben abgelehnt. Mit den Stimmen von CDU/CSU-Fraktion und FDP-Fraktion wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/520), in dem die Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent vorgesehen war, zurückgewiesen.

Für den Entwurf votierten neben der SPD-Fraktion auch die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/447), mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, den vollen Steuersatz von 19 Prozent wieder einzuführen, "um die ungerechtfertigte Begünstigung des Hotelgewerbes bei der Umsatzbesteuerung von Übernachtungsdienstleistungen zu beenden".

Die SPD-Fraktion hatte sich bei der Vorstellung ihres Entwurfs unter anderem auf den stellvertretenden nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Andreas Pinkwart (FDP) bezogen, der eine Aussetzung der Umsatzsteuersenkung für Hotelbetriebe verlangt hatte. Auch der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers (CDU), habe diese Forderung unterstützt. Die Koalition solle daher über den SPD-Gesetzentwurf froh sein und habe Gelegenheit zur Zustimmung. In den Reihen der Koalition gebe es kaum jemanden, der das Gesetz noch gut finde.

Die CDU/CSU-Fraktion wies die Forderungen der Opposition zurück. Man solle dazu stehen, was man beschlossen habe, argumentierte ihr Sprecher. Die FDP-Fraktion warnte davor, die alten Debatten aus dem letzten Jahr zu wiederholen.

Dagegen nannte die Linksfraktion die Senkung der Umsatzsteuer eine "unsinnige Maßnahme". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass sich der Aufwand für die Hotels signifikant erhöht habe, da es jetzt unterschiedliche Steuersätze für Übernachtungsleistungen und für Nebenleistungen wie das Frühstück gebe.

Die Bundesregierung verwies auf eine Umfrage des Hotelverbands Deutschland, nach der die befragten Hotelbetriebe Investitionen in Höhe von 330 Millionen Euro planen würden. Damit werde deutlich, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zusätzliche Investitionen auslöse. Weitere Leistungen wie etwa das Frühstück könnten in den ermäßigten Steuersatz jedoch nicht einbezogen werden, erklärte die Bundesregierung auf Fragen von Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)


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