Vorbeugen: Datenmissbrauch und ELENA
Antrag: Bündnis 90/Die Grünen wollen ELENA aussetzen
Zentrale Datensammlungen immer erhebliche Missbrauchspotenziale bieten würden
(24.02.10) - Die Datenübermittlung im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweises ELENA soll sofort ausgesetzt werden. In einem Antrag (17/658) schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die gesetzlichen Regelungen zum ELENA-Verfahren würden einer gründlichen Überprüfung bedürfen.
So seien ohne Kenntnis des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und ohne Offenlegung im Gesetzgebungsverfahren sogar Angaben zu Streiks und Aussperrungen in die von den Arbeitgebern zu übermittelnden Datensätze aufgenommen worden. Erst nach Protesten habe die Regierung die Bereitschaft gezeigt, auf diese Daten zu verzichten.
Mit kleineren kosmetischen Korrekturen an ELENA sei es jedoch nicht getan, schreiben die Abgeordneten. “Es muss in jedem Fall im Gesetz selbst sichergestellt werden, dass eine überbordende Datensammlung endlich normenklar ausgeschlossen wird", fordert die Fraktion.
Die vielen Skandale beim Umgang mit Daten von Beschäftigten hätten gezeigt, dass zentrale Datensammlungen immer erhebliche Missbrauchspotenziale bieten würden. Daher müssten im Fall ELENA die Beschäftigten genau wissen, welche ihrer Daten an die Zentrale Speicherstelle weitergegeben würden. Bündnis 90/Die Grünen verlangen daher die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs. (Deutscher Bundestag: ra)
Lesen Sie auch:
ELENA bereitet Kopfschmerzen
ELENA-Verfahrensgesetz kommt
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.