BaFin solle zusätzliche Kompetenzen erhalten


Ausweitung und Verbesserung der Finanzmarktaufsicht: Finanzmärkte besser regulieren, um Krisen künftig zu verhindern
Auf europäischer Ebene soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass eine Finanzumsatzsteuer eingeführt wird


(08.01.09) - Eine Ausweitung und Verbesserung der Finanzmarktaufsicht fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/11441). In Zukunft müssten auch über Zweckgesellschaften laufende Bankgeschäfte in die Aufsicht mit einbezogen werden. Finanzinstitute dürften keine Risiken auslagern, von denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nichts wisse und gegen die sie auch nichts unternehmen könne.

Es könne nicht sein, dass die BaFin vor gewissen Bankaktivitäten die Augen verschließen müsse, "weil diese angeblich in eine 'Aufsichtslücke' fallen", schreibt die Fraktion. Die BaFin müsse außerdem von der Bundesbank die alleinige Zuständigkeit und endgültige Kompetenz für die Bankenaufsicht übernehmen.

Auf europäischer Ebene soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass eine Finanzumsatzsteuer eingeführt wird. Damit könnten die Finanzmärkte stabilisiert und an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligt werden. "Durch diese Steuer wird das Tempo auf den Finanzmärkten reduziert und werden Kursausschläge nach oben und unten verringert", schreiben Bündnis 90/ Die Grünen.

Wenn Banken verbriefte Kredite auf den Markt bringen, müssten sie in Zukunft mindestens 10 Prozent in den eigenen Büchern halten. Das führe zu einem umsichtigeren Umgang der Banker im Kredithandel als bisher, betont die Fraktion. Bei Rating-Agenturen müssten Interessenskonflikte vermieden werden. Die Konstruktion von Finanzprodukten und deren Bewertung müsse getrennt erfolgen.

Zur Begründung ihrer Forderungen schreibt die Fraktion, der Finanzmarktstabilisierungsfonds sei eine Rettungsmaßnahme für den aktuellen Notfall. Der Staat gebe damit Milliardenbeträge an Banken, die noch immer nach den alten Regeln des Finanzmarktes arbeiten würden. Jahrelang hätten sich Finanzinstitute und Wirtschaftsverbände, aber auch Union und FDP, gegen eine bessere Regulierung gewehrt. Der Steuerzahler erhalte jetzt die Rechnung: Während die enormen Gewinne selbstverständlich privatisiert worden seien, solle der Staat für die Verluste aufkommen.

"So kann es nicht weitergehen", stellt die Fraktion fest. Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass Ad-hoc-Maßnahmen wie der Finanzmarktstabilisierungsfonds in Zukunft nicht mehr notwendig seien. Dies gehe aber nur, wenn die Finanzmärkte neue Regeln erhalten würden. Nur stabile Märkte würden das Vertrauen der Anleger verdienen. Alle Akteure auf den Finanzmärkten müssten in Zukunft wissen, was in den angebotenen und verkauften Produkten drin sei. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen