FDP will Anlegerentschädigung neu geregelt wissen
Gesetzentwurf zur Novellierung des gesamten Anlegerentschädigungsrechts in Deutschland gefordert
Bund habe das zu späte Einschreiten der BaFin im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH politisch zu verantworten
(08.01.09) - Die deutsche Bundesregierung soll unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des gesamten Anlegerentschädigungsrechts vorlegen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (16/11458). Es müsse ein System geschaffen werden, das die Interessen sämtlicher von der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie erfassten Anleger und Wertpapierfirmen angemessen berücksichtige.
Die Bundesregierung müsse sich außerdem dem Aufsichtsversagen im Fall "Phoenix" stellen. Wie die FDP-Fraktion weiter schreibt, habe der Bund das zu späte Einschreiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH politisch zu verantworten. Von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sei bisher nur eine kleine Minderheit der betroffenen Anleger entschädigt worden.
Obwohl den Anlegern nach dem Einlagensicherungs- und Anlagerentschädigungsgesetz eine Entschädigung zustehe, würde die große Mehrheit seit über drei Jahren auf die ihnen zustehende Entschädigung warten. Auch die Mitglieder der Entschädigungseinrichtung EdW würden unter der Ungewissheit leiden, in welcher Höhe sie zu Sonderbeträgen herangezogen werden, um den von ihnen nicht zu verantwortenden Fall Phoenix zu regulieren. Es gehe um einen Gesamtfinanzierungsbedarf von über 200 Millionen Euro, schreibt die FDP-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.