FDP will Anlegerentschädigung neu geregelt wissen
Gesetzentwurf zur Novellierung des gesamten Anlegerentschädigungsrechts in Deutschland gefordert
Bund habe das zu späte Einschreiten der BaFin im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH politisch zu verantworten
(08.01.09) - Die deutsche Bundesregierung soll unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des gesamten Anlegerentschädigungsrechts vorlegen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (16/11458). Es müsse ein System geschaffen werden, das die Interessen sämtlicher von der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie erfassten Anleger und Wertpapierfirmen angemessen berücksichtige.
Die Bundesregierung müsse sich außerdem dem Aufsichtsversagen im Fall "Phoenix" stellen. Wie die FDP-Fraktion weiter schreibt, habe der Bund das zu späte Einschreiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH politisch zu verantworten. Von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sei bisher nur eine kleine Minderheit der betroffenen Anleger entschädigt worden.
Obwohl den Anlegern nach dem Einlagensicherungs- und Anlagerentschädigungsgesetz eine Entschädigung zustehe, würde die große Mehrheit seit über drei Jahren auf die ihnen zustehende Entschädigung warten. Auch die Mitglieder der Entschädigungseinrichtung EdW würden unter der Ungewissheit leiden, in welcher Höhe sie zu Sonderbeträgen herangezogen werden, um den von ihnen nicht zu verantwortenden Fall Phoenix zu regulieren. Es gehe um einen Gesamtfinanzierungsbedarf von über 200 Millionen Euro, schreibt die FDP-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.