Erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden


Für weitere vier Jahre: Innenausschuss gibt grünes Licht für Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze
Nachrichtendienste des Bundes sollen Auskünfte zu Flugbuchungen auch von zentralen Buchungsstellen einholen können

(03.11.11) - Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Verlängerung der sogenannten Anti-Terror-Gesetze frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6925) in modifizierter Fassung.

Mit dem Gesetz sollen die Ergebnisse der im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) von 2007 vorgesehenen Evaluierung der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden umgesetzt werden. Die Befugnisse sind bis zum 10. Januar 2012 befristet. Dem Entwurf zufolge sollen einige Regelungen künftig entfallen und die übrigen nach dem TBEG befristeten "Eingriffsbefugnisse und Regelungen, die sich als unverzichtbar erwiesen haben", weitere vier Jahre erhalten bleiben.

Die verbleibenden Befugnisse der Nachrichtendienste sollen zudem effektiver gestaltet werden, wie es in der Vorlage weiter heißt. So sollen die Nachrichtendienste des Bundes Auskünfte zu Flugbuchungen auch von zentralen Buchungsstellen einholen können. Außerdem soll ihnen die Abfrage von Kontostammdaten von Betroffenen ermöglicht werden. Zum Ausbau der parlamentarischen Kontrolle soll die Mitwirkung der sogenannten G 10-Kommission des Bundestages bei der Einholung von Auskünften von Luftfahrtunternehmen einschließlich der Abfrage bei zentralen Flugbuchungssystemen sowie von Unternehmen der Finanzbranche einschließlich der Abfrage von Kontostammdaten ausgeweitet werden.

Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedete der Ausschuss zwei von der schwarz-gelben Koalition eingebrachte Änderungsanträge. Während es sich in dem einen Fall um rein redaktionelle Korrekturen handelt, zielt der zweite Änderungsantrag darauf ab, die aus "Auskunftsbefugnissen resultierenden Mitteilungspflichten sowie als möglich zu vereinheitlichen". Laut Begründung soll unter anderem "vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung im Bereich der Teledienste sowie der besonderen Qualität einer Anfrage an Telediensteanbieter im Rahmen eines Terrorverdachts durch einen Nachrichtendienst (...) auch für die Auskunft über Bestandsdaten eine Mitteilungspflicht eingeführt werden".

Wie die CDU/CSU-Fraktion erläuterte, ergaben sich bei der Sachverständigen-Anhörung zu dem Gesetzentwurf Hinweise, die Mitteilungspflichten zu erweitern. Man verabschiede nun ein Gesetz, mit dem wichtige Befugnisse der Sicherheitsbehörden erhalten bleiben.

Die FDP-Fraktion betonte, man habe das Gesetz auch nach der Anhörung verbessert. Sie sei stolz, daran mitgewirkt zu haben.

Die SPD-Fraktion zeigte sich "insgesamt mit diesem Gesetz zufrieden". Nicht berücksichtigt sei indes die Vorratsdatenspeicherung, weshalb "eine wichtige Sache fehlt".

Die Fraktion Die Linke bemängelte, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sei nicht evaluiert worden. Auch würden die Befugnisse der Nachrichtendienste mit dem Gesetz erweitert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bewertete die Evaluierung als mangelhaft. Man wisse nicht, ob die Verlängerung der Befugnisse der Nachrichtendienste verhältnismäßig sei. (Deutscher Bundestag: ra)




Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen