Unternehmen leichter sanieren


Gläubiger sollen stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters haben
Besteht nun die Gefahr, dass die Banken und die Großgläubiger den Kurs bestimmen?


(03.11.11) - Die Sanierung von Unternehmen soll erleichtert werden. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (17/5712), der im Rechtsausschuss mit der Mehrheit der Koalition angenommen wurde. SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Unter anderem sei vorgesehen, dass die Gläubiger stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters haben sollen. Ferner sei beabsichtigt, dass die Gläubiger in Zukunft einen stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters haben. So sollen die Gerichte laut Gesetzentwurf schon nach dem Eingang eines Eröffnungsantrags einen vorläufigen Gläubigerausschuss einsetzen, wenn der Schuldner ein Unternehmen betreibt, das nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl eine bestimmte Mindestgröße überschreitet. Spreche sich der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig für eine bestimmte Person als Verwalter aus, habe das Gericht diese zu ernennen. Die Bundesregierung will ferner die sogenannte Eigenverwaltung, also die Weiterführung des Betriebes durch den bisherigen Eigentümer selbst, stärken.

Die Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dieses Gesetz sei "endlich auf der Zielgeraden". Dies bedeute nicht zuletzt – wo immer dies möglich sei – die Rettung von Arbeitsplätzen. Die Oppositionsfraktionen sahen zwar eine Stärkung, wo es gelte, die Sanierungsmöglichkeit von Unternehmen zu befördern. Sie machten aber gleichzeitig auf die ihrer Sicht unbefriedigende Rolle der Insolvenzverwalter aufmerksam.

Es bestünde die Gefahr, dass die Banken und die Großgläubiger den Kurs bestimmten. Diese Gefahr sah die Koalition nicht. Sie wies ihrerseits darauf hin, welche immens starke Stellung der Richter bei der Bestellung des Gläubigerausschusses genieße. In einem Entschließungsantrag forderten CDU/CSU und FDP, die Erfahrungen bei der Anwendung dieses Gesetzes seien nach Ablauf von fünf Jahren zu evaluieren und dem Bundestag "unverzüglich" darüber Bericht zu erstatten. Ein Antrag der Grünen (17/2008) fand nicht die nötige Mehrheit. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen