Kündigungsschutz bei unter 25-Jährigen
Diskriminierung wegen Alters? - Opposition scheitert mit Gesetzentwürfen zum erweiterten Kündigungsschutz
Als Grund für den Gesetzentwurf nennt die SPD eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
(03.11.11) - Mit den Stimmen der Koalition hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/775) und einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/657) abgelehnt, mit denen die Fraktionen den Kündigungsschutz bei unter 25-Jährigen erweitern wollen. Über die Vorlagen wurden ohne Beratung abgestimmt, die Opposition stimmte in beiden Fällen geschlossen für die Entwürfe.
Die Sozialdemokraten fordern in ihrem Gesetzentwurf, Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers angefallen sind, bei der Berechnung der Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Sie verlangen dazu die Streichung des entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der die Anrechnung unmöglich macht.
Als Grund für den Gesetzentwurf nennt die SPD eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der am 19. Januar im Fall eines Essener Angestellten auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf entschieden hatte, "dass die bisherige deutsche Regelung (…) nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist". Die Schlechterstellung sei nicht vereinbar mit dem allgemeinen unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen Alters, schreibt die SPD über die Argumentation des Gerichts.
Auch die Grünen verlangen in ihrem Entwurf die Streichung der entsprechenden Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie beziehen sich ebenfalls auf das Urteil des EuGH vom 19. Januar. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).