Mindestlohntarifvertrag & Weiterbildungsbranche


SPD-Fraktion fordert Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche
Eine Rechtsverordnung gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz würde "Hungerlöhne" beseitigen


(12.10.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll den Mindestlohntarifvertrag der Weiterbildungsbranche für allgemein verbindlich erklären. Dies fordert die Fraktion der SPD in ihrem Antrag (17/3173).

Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen seien in der großen Koalition unter dem SPD-geführten Arbeitsministerium geschaffen worden.

Verdi, GEW und die Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung hätten einen Tarifvertrag verabschiedet, der für Unternehmen gelten solle, die überwiegend Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte durchführen.

Zur Begründung heißt es, eine Rechtsverordnung gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz würde "Hungerlöhne" beseitigen und eine "Mindestlohnbasis" schaffen.

Eine Politik, die Bildung und lebenslanges Lernen fördern wolle, müsse ein hohes Qualitätsniveau in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sicherstellen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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