Bundesgremienbesetzungsgesetz und Frauenquote


Frauen sollen adäquat in Beratungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden
Frauen seien besonders im naturwissenschaftlich-technischen Feld unterrepräsentiert, so dass angefragte Frauen nicht alle angebotenen Gremienmitgliedschaften annehmen könnten


(12.10.10) - Der Frauenanteil in forschungs- und innovationspolitischen Entscheidungs- und Beratungsgremien der Regierung schwankt. Wie aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/3011) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2867) hervorgeht, liegt er beispielsweise beim Deutschen Institut für medizinische Information und Dokumentation bei 66,7 Prozent und im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesanstalt für Straßenwesen bei 7,7 Prozent.

Bei den meisten Gremien greife das Bundesgremienbesetzungsgesetz, das die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Gremien des Bundes verbessern soll, schreibt die Regierung. Allerdings stünden "aufgrund der besonderen Anforderungen an die fachliche und persönliche Qualifikation" der Kandidaten "nicht immer Personen beiderlei Geschlechts in paritätischem Verhältnis zur Verfügung".

Laut ihrer Antwort fördert die Regierung die Gleichstellung von Frauen und Männern in den unterschiedlichsten Politikfeldern. Ihre Gleichstellungspolitik ziele darauf ab, "Frauen adäquat in Beratungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden, deren Ergebnisse und Auswirkungen die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Männern und Frauen in unserem Land unmittelbar gestalten".

Frauen seien besonders im naturwissenschaftlich-technischen Feld unterrepräsentiert, so dass angefragte Frauen nicht alle angebotenen Gremienmitgliedschaften annehmen könnten. Darüber hinaus seien Entsendungen in Gremien durch den Bund oft mit der Wahrnehmung eines bestimmten Amtes verbunden.

Dies erkläre, warum trotz des seit 1994 geltenden Bundesgremienbesetzungsgesetzes noch keine Parität in der Besetzung der Beratungs- und Entscheidungsgremien erreicht worden sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen