Die Linke fordert sanktionsfreie Grundsicherung


Die Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sollen nach dem Willen der Linken abgeschafft werden
Sanktionsregelungen "das Herzstück einer grundgesetzwidrigen und sachlich kontraproduktiven Aktivierungsideologie"?


(31.03.11) - Für die soziale Grundsicherung sollen nach Willen der Fraktion Die Linke künftig keinerlei Sanktionen mehr gelten. In einem entsprechenden Antrag (17/5174) fordern die Abgeordneten, dass sämtliche Sanktionen in der bestehenden Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie die Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) abgeschafft werden.

Außerdem soll laut Antrag eine Verweigerung der Leistungsberechtigung oder ein Versagen einer Leistung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums gesetzlich ausgeschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes soll nach Willen der Fraktion im Falle von Widersprüchen und Anfechtungsklagen gegen Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II oder im SGB XII für diese ein Aufschub gelten.

Es liege in der Verantwortung des Staates, "Rahmenbedingungen für ausreichend gute, Existenz sichernde Arbeitsplätze zu schaffen, um Erwerbslosigkeit wider Willen entgegenzuwirken", schreibt die Fraktion und begründet ihre Forderung damit, dass Sanktionsregelungen aus ihrer Sicht "das Herzstück einer grundgesetzwidrigen und sachlich kontraproduktiven Aktivierungsideologie" darstellen. Mit dieser Ideologie würden "soziale Missstände zu einem Ergebnis individuellen Fehlverhaltens und fehlender Motivation umgedeutet", heißt es weiter. (Deutscher Bundestag: ra)


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