Sanktionshöhe sei nicht ausreichend
Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes
SPD-Fraktion fordert die Stärkung Europäischer Betriebsräte
(31.03.11) - Europäische Betriebsräte sollen durch wirkungsvolle Sanktionen gestärkt werden. Dies fordert die SPD-Fraktion in ihrem Antrag (17/5184) zur Umsetzung der EU-Richtlinie durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes. Darin spricht sie sich für Sanktionen aus, die entsprechend der Vorgabe durch die EU-Richtlinie "wirksam, abschreckend und im Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung angemessen sind".
Die zur bisherigen Gesetzeslage unverändert vorgesehene Höhe der Geldbuße von maximal 15.000 Euro stehe nicht im Einklang mit den "Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts", heißt es in dem Antrag. Die Sanktionshöhe sei nicht ausreichend und müsse "deutlich erhöht werden".
Ferner soll nach Willen der Fraktion ein Anspruch auf Unterlassung beteiligungswidriger Maßnahmen festgeschrieben werden. Dem Antrag zufolge könnten die Europäischen Betriebsräte somit vor Gericht klagen, wenn Unternehmen versuchen, diese von Entscheidungen auszuschließen. (Deutscher Bundestag: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).