Absetzbarkeit von Abfindungen
Antrag: Bündnis 90/Die Grünen wollen "Gehaltsexzesse" unterbinden
Steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern soll auf 500.000 Euro jährlich pro Kopf begrenzt werden
(05.03.10) - Die Mitfinanzierung "überhöhter" Gehälter und Abfindungen durch die Steuerzahler soll beendet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert daher in einem Antrag (17/794), die steuerliche Absetzbarkeit von Abfindungen auf eine Million Euro je Fall zu begrenzen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern soll auf 500.000 Euro jährlich pro Kopf begrenzt werden. Darüber hinausgehende Bezüge sollten nur noch zur Hälfte absetzbar sein.
Außerdem verlangt die Fraktion in ihrem Antrag, dass variable, an den Unternehmenserfolg geknüpfte Gehaltsbestandteile höchstens ein Viertel des Gesamtgehaltes ausmachen dürften. Erfolgsbeteiligungen sollten grundsätzlich an den langfristigen Erfolg des Unternehmens anknüpfen.
Aktienoptionen dürften daher erst nach zehn Jahren eingelöst werden. Die Höhe der Gehälter von Vorstandsmitgliedern solle auf jeden Fall veröffentlicht werden müssen. Nach den Vorstellungen von Bündnis 90/Die Grünen soll auch die Haftung gegenüber geschädigten Anlegern für falsche Informationen bei der Anlageberatung ausgeweitet werden.
Um die Kontrolle durch den Aufsichtsrat effektiver zu gestalten, schlägt die Fraktion vor, dass Vorstandsmitglieder erst nach fünf Jahren in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens berufen werden können sollten. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate soll auf maximal fünf je Person begrenzt werden.
Die Fraktion begründet ihren Antrag mit dem Hinweis, auch unverhältnismäßig hohe und nur auf den kurzfristigen Erfolg ausgerichtete Vergütungen hätten die Finanzkrise vorangetrieben. Das persönliche Haftungsrisiko der Verantwortlichen sei bislang gering. Im Finanzsektor "konnten einzelne Mitarbeiter durch ein riskantes Verhalten Millionen verdienen, das ihren Instituten langfristig schadete", schreibt die Fraktion und wirft der Bundesregierung vor, die bisher beschlossenen gesetzlichen Änderungen seien weitgehend wirkungslos geblieben. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.