Anhörungen zu neuen Bundesbank-Vorständen


Bundesbank-Vorstände: Bundesregierung nutze ihr Vorschlagsrecht nicht so, dass die am besten Geeigneten zum Zuge kommen würden
Beim Vorschlagsrecht des Bundesrates zählten nur Regionalproporz und Parteibuch

(08.03.10) - Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen müsse bei der Besetzung von Vorstandspositionen der Deutschen Bundesbank der "Wettbewerb um die besten Köpfe" gestärkt werden. Die Fraktion fordert daher in einem Antrag (17/798), frei werdende Vorstandspositionen in Zukunft öffentlich auszuschreiben.

Die Deutsche Bundesregierung solle danach geeignete Kandidaten auswählen. Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages müsse es eine öffentliche Anhörung über die ausgewählten Kandidaten geben. Schließlich solle das neue Vorstandsmitglied auf Empfehlung des Finanzausschusses vom Deutschen Bundestag gewählt werden.

In der Begründung schreiben die Abgeordneten, das derzeitige Benennungsverfahren sei dem Ziel der fachlichen Existenz an der Spitze der Bundesbank wenig dienlich, wie verschiedene Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen würden.

Beim Vorschlagsrecht des Bundesrates zählten nur Regionalproporz und Parteibuch, und auch die Bundesregierung nutze ihr Vorschlagsrecht nicht so, dass die am besten Geeigneten zum Zuge kommen würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist darauf, dass im amerikanischen Senat öffentliche Anhörungen für die Berufung in Spitzenämter längst üblich seien. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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