Google und die Verletzung geistigen Eigentums


FDP fordert die deutsche Bundesregierung auf, sich für die Einhaltung des Urheberrechtes durch Google auch vor dem Bundesgericht in New York einzusetzen
FDP: Google muss das Urheberrecht achten - Google gibt Zahl der urheberechtlich geschützten Titel mit 6 Millionen an

(29.06.09) - Seit 2004 bereitet Google im Rahmen ihres Projekts "Google Book Search" gedruckte Bücher massenhaft digital auf, um sie online durchsuchbar zu machen. Google differenziert dabei nicht nach Herkunft der Bücher. Die Bücher sind nur zum Teil gemeinfrei, Google selbst gibt die Zahl der urheberechtlich geschützten Titel mit 6 Millionen an. Insgesamt handele es sich bislang um circa sieben Millionen Bücher. Von dem Projekt sind daher auch in erheblichem Umfang Werke deutscher Autoren und Verlage betroffen.

Die Bundesregierung soll "unverzüglich" prüfen, auf welchem Wege sie die rechtlichen Interessen deutscher Autoren und Verlage in dem Verfahren um die Zulässigkeit des "Google Book Search" wirksam unterstützen kann. Dies ist Ziel eines Antrages der FDP-Fraktion (16/13372).

Die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries (SPD), habe den Umgang von Google mit fremden Urheberrechten zu Recht als "eine ganz erhebliche Verletzung des geistigen Eigentums" bezeichnet. Die FDP-Fraktion fordert die Regierung weiter auf, zu prüfen, inwieweit ihre Intervention in dem Verfahren vor dem Bundesgericht New York möglich sei. Über die Ergebnisse dieser Prüfung und über initiierte Maßnahmen sei dem Bundestag noch vor Ablauf der Wahlperiode zu berichten, heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen