Obergrenzen für Dispositionszinsen gefordert


Laut SPD-Fraktion sind die Zinssätze für Kontoüberziehungen in Deutschland "unverhältnismäßig hoch"
Preistransparenz bei Überziehungsprodukten: Banken sollen dem Bundestag alle zwei Jahre darlegen, wie sich die Zinssätze für Kreditprodukte für Verbraucher zusammensetzen

(28.11.12) - Der Zinssatz für Kontoüberziehungen, der sogenannte Dispo-Zins, soll auf maximal acht Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank begrenzt werden. Das fordert in einem Antrag die SPD-Fraktion (17/10988) von der Bundesregierung. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich veröffentlicht. Gleichzeitig sollen die Kreditinstitute in einer gesetzlichen Regelung dazu verpflichtet werden, bei einer "nicht unerheblichen Dauer" der Kontoüberziehung den Verbraucher auf ein für ihn kostengünstigeres Kreditprodukt aufmerksam zu machen.

Ebenso soll die Bundesregierung Maßnahmen zur verbesserten Preistransparenz bei Überziehungsprodukten prüfen und ergreifen. So sollen die Banken dem Bundestag alle zwei Jahre darlegen, wie sich die Zinssätze für Kreditprodukte für Verbraucher zusammensetzen.

Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung weiterhin dazu auf, zu prüfen, ob diese Daten im Interesse des Verbraucherschutzes in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach einheitlichen Kriterien erhoben werden sollten und sich "gegebenenfalls auf europäischer Ebene" für eine entsprechende Ergänzung der Verbraucherkreditrichtlinie einsetzen. Laut SPD-Fraktion sind die Zinssätze für Kontoüberziehungen in Deutschland "unverhältnismäßig hoch".

Während die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinsen für private Haushalte in Deutschland 10,27 Prozent betragen, schreibt die Fraktion, würden sich die deutschen Banken bei der Europäischen Zentralbank für derzeit 0,12 Prozent refinanzieren. Die Kunden der Banken profitierten damit nicht von den niedrigen Zinssätzen.

Die Definition einer absoluten Obergrenzen sei "einer marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaft grundsätzlich fremd und nicht geeignet, den variablen Leit- oder Basiszinssätzen Rechnung zu tragen", schreibt die Fraktion. Eine gesetzliche Deckelung bei acht Prozentpunkten über dem Basissatz würde aber "die langjährige Marktsituation" widerspiegeln. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen