Systemrelevante Banken werden häufiger geprüft
Größen- und Geschäftsmodell-differenzierte Aufsicht von Finanzinstituten
Zugehörigkeit zu einem Bankenverband bedeute nicht von vornherein eine Erleichterung in Bezug auf eine Prüfung
(28.11.12) - Der zeitliche Abstand zwischen Routineprüfungen bei Banken variiert je nach Systemrelevanz des betroffenen Instituts. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10931) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10592) schreibt, wird in drei Stufen "hohe", "mittlere" und "niedrige" Systemrelevanz unterschieden.
Bei Instituten mit hoher Systemrelevanz sei eine Routineprüfung jederzeit möglich. Hingegen finde eine Routineprüfung bei Instituten mit niedriger und mittlerer Systemrelevanz immer erst im Abstand von mehreren Jahren statt. Die Zugehörigkeit zu einem Bankenverband bedeute nicht von vornherein eine Erleichterung in Bezug auf eine Prüfung, erläutert die Bundesregierung.
Die Grünen hatten in ihrer Anfrage vorbemerkt:
"In der derzeitigen Architektur der Finanzmarktaufsicht ist ein hoher Aufwand in der Aufsicht und Regulierung kleiner Regionalbanken gebunden – auf Banken- wie Aufsichtsseite. Eine kleine Bank muss prinzipiell die gleichen qualitativen und quantitativen Standards in der Aufsicht vorhalten wie ein international agierender Finanzkonzern wie die Deutsche Bank AG. Aufgrund der flächendeckenden Anwendung von Basel II und Basel III auf europäischer Ebene kamen in den letzten Jahren hochkomplexe zusätzliche Regulierungsanforderungen hinzu. Diese auf internationale Finanzkonzerne abzielenden Regelungen wirken schnell konzentrationsbefördernd.
Denn während das Risikomanagement einer internationalen Großbank diese Regulierungsanforderungen zweifellos ohne Probleme stemmen kann, geraten kleine Regionalbanken angesichts begrenzter Ressourcen schnell an die Grenze ihrer Kapazitäten."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).