Systemrelevante Banken werden häufiger geprüft
Größen- und Geschäftsmodell-differenzierte Aufsicht von Finanzinstituten
Zugehörigkeit zu einem Bankenverband bedeute nicht von vornherein eine Erleichterung in Bezug auf eine Prüfung
(28.11.12) - Der zeitliche Abstand zwischen Routineprüfungen bei Banken variiert je nach Systemrelevanz des betroffenen Instituts. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10931) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10592) schreibt, wird in drei Stufen "hohe", "mittlere" und "niedrige" Systemrelevanz unterschieden.
Bei Instituten mit hoher Systemrelevanz sei eine Routineprüfung jederzeit möglich. Hingegen finde eine Routineprüfung bei Instituten mit niedriger und mittlerer Systemrelevanz immer erst im Abstand von mehreren Jahren statt. Die Zugehörigkeit zu einem Bankenverband bedeute nicht von vornherein eine Erleichterung in Bezug auf eine Prüfung, erläutert die Bundesregierung.
Die Grünen hatten in ihrer Anfrage vorbemerkt:
"In der derzeitigen Architektur der Finanzmarktaufsicht ist ein hoher Aufwand in der Aufsicht und Regulierung kleiner Regionalbanken gebunden – auf Banken- wie Aufsichtsseite. Eine kleine Bank muss prinzipiell die gleichen qualitativen und quantitativen Standards in der Aufsicht vorhalten wie ein international agierender Finanzkonzern wie die Deutsche Bank AG. Aufgrund der flächendeckenden Anwendung von Basel II und Basel III auf europäischer Ebene kamen in den letzten Jahren hochkomplexe zusätzliche Regulierungsanforderungen hinzu. Diese auf internationale Finanzkonzerne abzielenden Regelungen wirken schnell konzentrationsbefördernd.
Denn während das Risikomanagement einer internationalen Großbank diese Regulierungsanforderungen zweifellos ohne Probleme stemmen kann, geraten kleine Regionalbanken angesichts begrenzter Ressourcen schnell an die Grenze ihrer Kapazitäten."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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