Gemeinsamer Antrag gegen Klonfleisch


CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen: "Kein Klonfleisch in der EU - Für mehr Tier- und Verbraucherschutz"
Das Klonen von Tieren mittels der Technik des Zellkerntransfers gehe mit erheblichen Risiken und Belastungen für die Klone und deren Ersatzmuttertiere einher

(26.05.15) - Die Deutsche Bundesregierung soll sich für ein dauerhaftes Verbot des Klonens von Tieren in der Europäischen Union einsetzen. Das fordern die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (18/4808) mit dem Titel: "Kein Klonfleisch in der EU - Für mehr Tier- und Verbraucherschutz".

Das Klonen von Tieren mittels der Technik des Zellkerntransfers gehe mit erheblichen Risiken und Belastungen für die Klone und deren Ersatzmuttertiere einher, heißt es in dem Antrag. Nur ein geringer Prozentsatz der Klone erreiche das zuchtfähige Alter. Das Verbot soll zudem entsprechende Nahrungsmittelprodukte sowie den Import geklonter Tiere und deren Fleisch einschließen. Wenn ein Verbot nicht durchgesetzt werden kann, soll sich die Bundesregierung für eine Kennzeichnungspflicht geklonter Tiere und deren Fleisch einsetzen.

Das Parlament macht mit seiner Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Grundgesetzes von seinem Mitwirkungsrecht in EU-Angelegenheiten Gebrauch. Der Antrag bezieht sich auf den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über das Klonen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden, die für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden (Ratsdokument 18152/13). Die Stellungnahme der drei Fraktionen bezieht sich darüber hinaus auf den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von Klontieren (Ratsdokument 18153/13). (Deutscher Bundestag: ra)


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