Bußgeldumgehung soll verhindert werden
Bündnis 90/Die Grünen fordert die Schließung von Schlupflöchern durch Umstrukturierungen von Unternehmen
Umgehung von Kartellbußen durch Unternehmensumstrukturierungen ausschließen
(26.05.15) - Umgehungen von Bußgeldern der Kartellbehörden sollen nicht mehr möglich sein. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, um im Fall von Kartellordnungswidrigkeiten alle Möglichkeiten der Umgehung von Bußgeldern auszuschließen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/4817). Vor allem sollen Schlupflöcher durch Umstrukturierungen von Unternehmen geschlossen werden.
In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, Unternehmen in Deutschland könnten sich relativ einfach ihren Kartellstrafen entziehen. Nach Umstrukturierung oder Verkauf des mit Bußgeld belegten Unternehmens gebe es oftmals keinen haftenden Rechtsträger mehr, bei dem das Bundeskartellamt die Strafe eintreiben könnte. Die Fraktion nennt ein Beispiel: Aufgrund verbotener Preisabsprachen habe das Bundeskartellamt 2014 Bußgelder gegen 21 Hersteller von Wurstwaren verhängt. Zwei Kartellsünder müssten wegen Umstrukturierungsmaßnahmen des Mutterkonzerns ihre Geldbuße von insgesamt 120 Millionen Euro nicht zahlen.
Der geforderte Gesetzentwurf müsse schnell vorgelegt werden, um jedwede Umgehung von Kartellbußen durch Unternehmensumstrukturierungen auszuschließen, fordert die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.