Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Finanzausschuss: Unionsfraktion deutet Einführung einer "Verwaltungsgebühr" für Selbstanzeiger an
Schwarzgeldbekämpfungsgesetz: Selbstanzeige soll künftig alle Hinterziehungssachverhalte umfassen
(26.01.11) - Zu dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (17/4182) wird es eine öffentliche Anhörung geben, die am Montag, dem 21. Februar, von 13 bis 15 Uhr stattfinden soll. Dies beschloss der Finanzausschuss. Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit der sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zwar nicht abgeschafft, aber deutlich eingeschränkt werden.
So soll eine Selbstanzeige künftig alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und darf sich nicht nur als sogenannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuergestaltungen in bestimmten Ländern beziehen. In der Sitzung erläuterte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion, mit dem Entwurf werde die Zielgenauigkeit des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige verbessert.
Die Strafbefreiung, die es auch in anderen Rechtsbereichen gebe, solle beibehalten werden. Man habe 30.000 Selbstanzeigen jährlich gezählt. Ein Königsweg zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung sei das Instrument jedoch nicht. Geprüft wird nach Angaben der Unionsfraktion die Einführung einer "Verwaltungsgebühr" bei der Selbstanzeige.
Damit soll erreicht werden, dass sich selbst anzeigende Steuerhinterzieher finanziell stärker belastet werden als säumige Steuerzahler. Bisher werden beide Gruppen mit dem gleichen Zinssatz belastet. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.