Vorratsdatenspeicherung: Kritik an EU-Richtlinie


Bekämpfung von Kriminalität: Vorratsdatenspeicherung nicht compliant mit den Grundrechten
BMJ-Staatssekretär Max Stadler: Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig


(25.10.12) - Im Bundesjustizministerium (BMJ) hält man die Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig. Das bestätigte der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP) während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. "Genauso wie die Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bin auch ich persönlich der Meinung, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig ist", sagte Stadler und wies daraufhin, dass das BMJ ein "grundrechtsschonenderes Verfahren" vorgeschlagen habe. Stadler räumte zugleich ein, dass der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung in dieser Frage nicht abgeschlossen sei. Solange dies nicht der Fall ist, werde es auch keine Gesetzesvorlage geben, machte der Staatssekretär vor dem Ausschuss deutlich.

Anlass der Diskussion war eine öffentliche Petition des Petenten Kai-Uwe Steffens aus Winsen in Niedersachsen aus dem Jahr 2011, die insgesamt 65.656 Unterstützer gefunden hatte und damit die am stärksten mitgezeichnete Eingabe im vergangenen Jahr war. In seiner Eingabe hatte sich der Petent gegen die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und zugleich die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Vor den Abgeordneten sagte Steffens, man sollte bei dem Gesetzgebungsverfahren innehalten bis eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorliegt, ob die Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten vereinbar sei. Sollte es eine Bestätigung der Richtlinie geben, so der Petent weiter, sollte Deutschland mit Verweis auf seine nationalen Besonderheiten eine Umsetzung ablehnen. Zur Begründung verwies er darauf, dass es sich um einen, wie vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, erheblichen Eingriff in die Grundrechte handle. Zudem sei der Nutzwert der Speicherung bei der Bekämpfung der Kriminalität nicht nachgewiesen. Dazu bedürfe es einer vollständigen Speicherung aller Daten auf Dauer. "Diesen Endausbau will aber hoffentlich niemand", sagte Steffens und kam zu dem Fazit: "Der Weg der Vorratsdatenspeicherung führt in eine Sackgasse."

Auch Max Stadler verwies auf Studien, wonach ohne Vorratsdatenspeicherung "keine Schutzlücken erkennbar sind". Gleichzeitig räumte er ein, dass das Datenmaterial für die Studien schmal gewesen sei. "In Einzelfällen", so Stadler, sei die Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung nützlich gewesen. Es sei aber fraglich, ob dies eine Rechtfertigung für den erheblichen Eingriff in die Grundrechte sei.

Aus Sicht des Bundesinnenministeriums (BMI) handelt es sich keineswegs nur um Einzelfälle, wie ein BMI-Vertreter betonte. Es gebe eine ganze Reihe von Belegen im Bereich der Internetkriminalität und der Kinderpornografie, wo die Ermittlungen ins Leere gingen, weil die Provider die Internetadressen nicht mehr speichern würden. Das Bundeskriminalamt habe zudem "sehr eindrucksvoll ausgeführt", welche weiteren Ermittlungsansätze im NSU-Komplex bestanden hätten, würden die Verbindungsdaten aus der Zeit vor dem Bekanntwerden des NSU-Vorgangs noch zur Verfügung stehen, sagte der Ministeriumsvertreter. Was die Vorgänge innerhalb der Bundesregierung angeht, so bestätigte er die Sicht Stadlers. Es gebe unterschiedliche Ansichten, also werde "weiter diskutiert". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen