Too-big-to-fail-Problem müsse gelöst werden


Sachverständige halten Neuordnung des Bankensektors für notwendig
Im System der Universalbanken gebe es immer eine implizierte Staatsgarantie, wodurch die Risiken für diese Banken reduziert würden

(25.03.13) - Der europäische Schlussbericht der hochrangigen Expertengruppe für Strukturreformen im EU-Bankensektor ist bei einem öffentlichen Fachgespräch des Finanzausschusses als wichtiger Beitrag zur Debatte bezeichnet worden. So erklärte Andreas Dombret, Vorstandsmitglied der Bundesbank, zu dem nach dem Vorsitzenden der Expertengruppe, dem finnischen Zentralbankchef und früheren EU-Kommissar Erkki Liikanen, auch Liikanen-Report benannten Bericht, dessen Stoßrichtung sei richtig. Der Liikanen-Report spreche sich für ein Festhalten am Universalbankensystem im Kern aus, wolle aber die Abwicklungsfähigkeit von Banken erhöhen. Um die Einführung eines echten Trennbankensystems gehe es dabei nicht. Vielmehr sollten besonders risikointensive Geschäftsfelder rechtlich wirtschaftlich und organisatorisch abgetrennt werden. Universalbanken hätten sich in Deutschland bewährt. Aber das Too-big-to-fail-Problem (zu groß um zu scheitern) müsse gelöst werden.

Dombret ergänzte, es sei aber schwierig, die abzutrennenden Geschäfte genau abzugrenzen. Fraglich sei zudem, ob die Stabilitätsgewinne durch diese funktionale Trennung so hoch seien, wie die Liikanen-Gruppe angenommen habe. Eine funktionale Trennung könne nur ein Element in einem ganzen Maßnahmenbündel sein, das zur Sicherung der Finanzstabilität notwendig sei. Entscheidend sind eine angemessene Kapital- und Liquiditätsausstattung sowie ein glaubwürdiges Abwicklungsregime, das eine Haftung für Gläubiger einschließt und letztlich ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Markt zu einem realistischen Szenario und damit einer glaubwürdigen Drohung macht, so Dombret in seiner Stellungnahme.

Elke König (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), pflichtete Dombret bei. Sie ergänzte, im System der Universalbanken gebe es immer eine implizierte Staatsgarantie, wodurch die Risiken für diese Banken reduziert würden.

Professor Jan Pieter Krahnen (Goethe-Universität Frankfurt am Main), deutscher Vertreter in der Liikanen-Gruppe, trat für eine verbesserte Abwicklungsfähigkeit von Banken ein. In kritischen Tagen gelinge eine Restrukturierung andernfalls im Regelfall nicht, weil man nicht so schnell Trennlinien ziehen könne. Das Heranziehen von Gläubigern sei oft auch deshalb schwierig, weil es sich dabei selbst um Banken handele.

Professor Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft Köln) sagte, systemische Risiken würden sich erst unter Stress zeigen. Die implizierten Staatsgarantien werde man nicht aufheben können. Er habe außerdem keinen Bedarf, dass eine Trennung der Bankbereiche wirklich helfe. Auch im klassischen Kreditbereich gebe es Risiken, sagte Hüther. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen