Compliance im Gesundheitswesen
Linke fordert, dass Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt wird
Gesetzliche Regelung zur Strafbarkeit der Bestechung Ärzten sowie von Zahnärzten ist dringend erforderlich
(25.03.13) - Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der korruptives Verhalten von Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, etwa der Pharma- und Medizinprodukte-Industrie, unter Strafe stellt oder mit einer Geldbuße ahndet. Eine gesetzliche Regelung zur Strafbarkeit der Bestechung von Ärzten sowie von Zahnärzten ist dringend erforderlich, schreiben die Linken in einen entsprechenden Antrag (17/12541).
Denn seit einer entsprechenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. März 2012 stehe fest, dass die geltenden Straftatbestände gegen Korruption (§ 299 und §§ 331 ff. des Strafgesetzbuches) nicht anwendbar sind, wenn Vertragsärztinnen und -ärzte von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, führen die Linken weiter aus.
Nach Ansicht der Abgeordneten sind die einschlägigen berufs- und sozialrechtlichen Normen ungeeignet, Korruption im Gesundheitswesen effektiv zu bekämpfen. Zwar verbiete das Berufsrecht den Ärzten, Geschenke oder andere Vorteile anzunehmen. Allerdings sind diese Regelungen bei vielen Ärzten wenig bekannt und können vor allem auch nur mangelhaft durchgesetzt werden, meinen die Abgeordneten. Ähnliches gelte für die Regelungen im Sozialrecht (v.a. §128 SGB V), die seit 2009 die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und nichtärztlichen Leistungserbringern gesetzlich verbieten. Sie kranken nach Auffassung der Abgeordneten an den unzureichenden Ermittlungs- und Sanktionskompetenzen der beauftragten Institutionen der Selbstverwaltung. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.