Die deutsche Finanzaufsicht in der Libor-Affäre
Libor-Manipulationen: Am 4. Juli 2011 hat die BaFin durch die FSA UK Kenntnis von einer Untersuchung wegen einer möglichen Manipulation des Libor-Zinssatzes erhalten
In Zusammenhang mit der Ermittlung von Referenzzinssätzen untersucht die BaFin bei betroffenen Banken die Ausgestaltung der Prozesse zur Ermittlung von Zinssätzen und etwaiger Kontrollmechanismen sowie die Einhaltung von Compliance-Anforderungen
(22.03.13) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei möglicherweise von Libor-Manipulationen betroffenen Banken die laufenden Prüfungen erweitert. Wegen der Manipulationen an diesem internationalen Referenzzinssatz, der von großen Banken festgelegt wird, sei auch eine Prüfung bei der Deutschen Bank angeordnet worden, heißt es in einer Antwort (17/12316) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11916).
In ihren Vorbemerkungen hat die Grünen festgestellt:
"Zur Rolle der deutschen Finanzaufsicht bei Aufdeckung und Aufarbeitung der Manipulation gibt es bisher kaum gesicherte Informationen, obwohl auch zumindest die Deutsche Bank AG (vgl. beispielsweise Süddeutsche Zeitung vom 26. Juli 2012, "Wie die ,French Connection‘ zuschlug") beteiligt war und gegen die damalige West LB AG (vgl. Reuters vom 17. März 2011, "Kreise: Ermittler nehmen wegen Libor fünf Banken ins Visier") ermittelt wurde."
(Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).