Dauerhafte Oligopolstellung der Energiekonzerne?


Wettbewerbsverzerrungen: Kommunale Unternehmen kritisieren Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke
Kernkraftwerke: Entscheidung der Bundesregierung beeinflusse die "unbefriedigende Wettbewerbssituation auf dem Erzeugungsmarkt negativ"


(27.10.10) - Bei der öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses haben mehrere Experten die "Wettbewerbsverzerrungen" kritisiert, die durch die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken entstünden. Zur Diskussion stand das Energiekonzept der Deutschen Bundesregierung und das dazu gehörige 10-Punkte-Sofortprogramm (17/3049) sowie ein Antrag der Koalitionsfraktionen (17/3050).

Hans-Joachim Reck, Geschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, sagte, dass den Mitgliedern seiner Verbandes Schätzungen zufolge Einbußen von 4 bis 4,5 Milliarden Euro durch den längeren Betrieb von Kernkraftwerken entstünden. Die Entscheidung der Bundesregierung beeinflusse die "unbefriedigende Wettbewerbssituation auf dem Erzeugungsmarkt negativ" und begünstige "dauerhaft die Oligopolstellung der Energiekonzerne", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes. Reck forderte deshalb, Unternehmen mit einem Marktanteil von unter 5 Prozent vorrangig aus den Mitteln des neu einzurichtenden Energie- und Klimafonds zu unterstützen.

Diese Forderung unterstützte auch Hildegard Müller, Chefin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft: Die Mittel aus dem Fonds, der aus Sonderabgaben der Kernkraftbetreiber gespeist wird, sollten "vorrangig Unternehmen zu Gute kommen, die insbesondere im lokalen und regionalen Energieversorgungsbereich tätig sind".

Auch Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie, kritisierte den "unzureichenden Wettbewerb" auf dem deutschen Energiemarkt. Folgekosten der Erzeugung von Atom- und Kohlestrom würden ihren Erzeugern nicht aufgebürdet, was eine Benachteiligung der Erzeuger erneuerbarer Energie darstelle. Vor diesem Hintergrund plädierte Albers dafür, die Förderung von Wind- und Sonnenenergie nicht stärker als bislang geplant zu kürzen.

Die Bedeutung von mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt unterstrich auch Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: Laufzeitverlängerungen würden das Risiko bergen, "dass die herrschende Struktur der Strommärkte zugunsten der großen vier Erzeuger RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW zementiert wird".

Das Bundeskartellamt begrüßte deshalb die Einrichtung einer sogenannten "Markttransparenzstelle", die die Bundesregierung in ihrem 10-Punkte-Sofortprogramm zum Energiekonzept angekündigt hat. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen