Arbeitsmarkt: Nur billigere Arbeitskräfte?
Antrag: Linksfraktion lehnt Kommissionsvorschlag zu Saisonarbeiterrichtlinie ab
Bundesregierung soll sich aktiv für einen rechtlichen Rahmen einsetzen, der "den sozialen und arbeitsrechtlichen Schutz für Saisonbeschäftigte stärkt"
(15.12.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke den Vorschlag der Europäischen Kommission zur sogenannten Saisonarbeiterrichtlinie ablehnen.
Der Richtlinienentwurf zur saisonalen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen diene "vollkommen einseitig den Interessen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern an noch billigeren Arbeitskräften", schreibt die Fraktion in der Begründung eines entsprechenden Antrags (17/4045).
Danach soll sich die Bundesregierung aktiv für einen rechtlichen Rahmen einsetzen, der "den sozialen und arbeitsrechtlichen Schutz für Saisonbeschäftigte stärkt, indem er soziale Mindeststandards für die Saisonbeschäftigten in der EU festlegt". Auch solle die Regierung einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen, "der noch in dieser Wahlperiode auf 10 Euro pro Stunde erhöht wird". (Deutscher Bundestag: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).