Steuersenkende Verrechnung von Verlusten
Linke wollen die Möglichkeiten der Verlustverrechnung im Steuerrecht einschränken
Der steuerliche Abzug soll so geregelt werden, dass er vorhandene Verlustvorträge in der zeitlichen Reihenfolge ihres Anfalls mindert
(11.05.11) - Die Bundesregierung soll die Möglichkeiten der Verlustverrechnung im Steuerrecht einschränken. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/5525). Deshalb soll die Regierung ein Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit des interperiodischen steuerlichen Abzugs von Verlusten vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10d des Einkommenssteuergesetzes und § 8 des Körperschaftssteuergesetzes sowie vom maßgebenden Gewerbeertrag nach § 10a des Gewerbesteuergesetzes auf die fünf folgenden Veranlagungszeiträume beschränkt.
Der steuerliche Abzug soll so geregelt werden, dass er vorhandene Verlustvorträge in der zeitlichen Reihenfolge ihres Anfalls mindert, fordert die Fraktion.
Deutschland habe im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten großzügige Regelungen zur zeitlichen Verschiebung der steuersenkenden Verrechnung von Verlusten, heißt es weiter. Dies habe zu einer von Jahr zu Jahr größeren Anhäufung von steuerlichen ungenutzten Verlusten bei Großunternehmen geführt.
Mittlerweile übertreffe das damit verbundene steuerliche Ausfallpotential das jährliche Aufkommen aus Körperschafts- und Gewerbesteuer um ein Vielfaches, schreibt die Linksfraktion. Insbesondere für Städte und Gemeinden beständen erhebliche und unkalkulierbare Steuerausfallrisiken. Eine Einschränkung der Regelungen zur steuerwirksamen zeitlichen Verlustverschiebung sei daher dringend geboten. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.